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Bleser/Klöckner: Datenschutz ist ein Verbraucherrecht

Geschrieben am 27-01-2009

Berlin (ots) - Aus Anlass des morgigen 3. Europäischen
Datenschutztages erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia
Klöckner MdB:

Ziel der Union ist es, den Datenschutz als integrierten Teil des
Verbraucherschutzes an die neuen Herausforderungen des 21.
Jahrhunderts anzupassen. Die zahlreichen Vorfälle der vergangenen
Wochen haben gezeigt, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht.
Es ist bedauerlich, dass das Datenschutzrecht bislang kein
"Verbraucherrecht" ist. Umso wichtiger ist es, das Datenschutzgesetz
und weitere Datenschutzvorschriften endlich gesetzlich als
Verbraucherschutzvorschriften anzuerkennen.

Für Wirtschaftsunternehmen sind personenbezogene Daten, die sie
aus sozialen Netzwerken, Bonuskartensystemen oder von Auskunfteien
erhalten, ein immer wichtiger und wertvoller werdendes Handelsgut.
Datenklau ist dabei kein Kavaliersdelikt. Oft ist aber auch ein zu
sorgloser Umgang der Unternehmen mit Kundendaten Grund für eine
Veröffentlichung und Weitergabe von Daten. Wenn Unternehmen aus
Kostengründen Serviceleistungen - wie im Fall der Landesbank Berlin
die Verarbeitung von Kreditkartenabrechnungen - auslagern, dann haben
sie auch Sorge dafür zu tragen, dass diese sensiblen Daten
verschlüsselt übertragen werden, damit sie im Falle eines Verlustes
oder Diebstahls nicht missbräuchlich verwendet werden können.

Umgekehrt wissen Verbraucher zu wenig darüber, was mit ihren Daten
passiert und gehen oft zu gedankenlos mit ihnen um, wie z.B. bei der
freiwilligen Preisgabe von Name, Anschrift, Geburtstag oder
Bankverbindung, sogar von Fotos und Filmen, beim täglichen Austausch
per Internet oder Telefon (vor allem bei sozialen Netzwerken). Die
Schattenseite einer solchen Handlungsweise wird erst dann klar, wenn
die Daten missbraucht werden.

Die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes in folgenden Bereichen nachgebessert wird:
- Flächendeckende Kontrolle und bessere Personalausstattung bei den
Landesdatenschutzbeauftragten,
- effektive Sanktionen,
- stärkere Haftung von Unternehmen,
- Einwilligung des Kunden als zwingende Voraussetzung für die
Weitergabe seiner Daten.

Der Kabinettsbeschluss vom 10. Dezember 2008 mit Neuregelungen zum
Datenschutz ist dazu ein erster Schritt, dem aber noch weitere folgen
müssen. So setzt sich die Arbeitsgruppe für eine Stärkung der
Position der Datenschutzbeauftragten sowie einen Ausbau der Arbeit
der Verbraucherzentralen ein. Darüber hinaus fordern wir eine
Stärkung der Datensparsamkeit: Die Verbraucheraufklärung muss
gestärkt und digitale Kompetenzen vermittelt werden. Datenschutz mit
Augenmaß und einen besseren Umgang mit sensiblen Daten, dafür setzt
sich die Union auch in Zukunft ein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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