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Tillmann/Friedrich:Hilfspaket II gute Grundlage zur Schuldenbegrenzung

Geschrieben am 13-01-2009

Berlin (ots) - Angesichts des gestern vom Koalitionsausschuss
beschlossenen Hilfspaketes II erklären die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Föderalismuskommission der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Antje Tillmann MdB und der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB:

Der Beschluss des Koalitionsausschusses im Hilfspaket II zur
Einführung einer neuen Schuldenbegrenzungsregelung ist eine gute
Grundlage für die weiteren Verhandlungen von Bund und Ländern in der
Föderalismuskommission II.

Auch wenn die jetzt notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der
aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise eine vorübergehende Erhöhung
der Staatsverschuldung unumgänglich machen, halten wir am Ziel einer
soliden und tragfähigen Finanzpolitik fest. Eine wichtige Frage der
Generationsgerechtigkeit ist es, langfristig die Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen zu sichern.

Am 5. Februar 2009 wird die Föderalismuskommission II zeitgleich
zum Maßnahmenpaket II eine Schuldenbegrenzung für Bund und Länder
abschließend diskutieren.

Der Koalitionsausschuss hat uns dabei den Rücken gestärkt. Ihr
Beschluss beinhaltet die folgenden wesentlichen Elemente:

Das Ziel eines ausgeglichenen Staats- und Bundeshaushalt bleibt
unverändert gültig. Die Deckelung der strukturellen Neuverschuldung
auf gesamtstaatliche 0,5% des BIP bedeutet, dass der Bund künftig
einen maximalen zulässigen Verschuldungsspielraum von 0,35% BIP hat.
Den ausufernden Verschuldungsphantasien der Linken ist damit eine
klare Grenze gesetzt.

Die Verschuldungsspielräume werden in konjunkturell schlechten
Zeiten erweitert, in guten Zeiten dagegen verengt bzw. in eine
Verpflichtung zu Überschüssen umgekehrt.

Hier werden wir weiter für eine klare Regelung zur Tilgung der
aufgenommenen Kredite streiten. Bundesbanküberschüsse oder höhere
Steuereinnahmen sollen im bestimmten Umfang automatisch zur
Schuldentilgung eingesetzt werden.

Die Einhaltung der Verschuldungsregeln im Haushaltsvollzug wird
über ein Kontrollkonto sichergestellt.

Auch hier werden wir eine Ausgleichsverpflichtung des
Kontrollkontos anstreben, damit nicht über den Haushaltsvollzug eine
zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit über die Hintertür kommt.

Zur Sicherung der staatlichen Handlungsfähigkeit in
Notsituationen, wie z.B. bei Naturkatastrophen oder der globalen
Finanzkrise wird eine Ausnahmeregelung vorgesehen, um einen
besonderen Finanzbedarf mit zusätzlichen Krediten decken zu können.

Hier werden wird in den anstehenden
Föderalismuskommissionssitzungen auf eine Tilgungsverpflichtung
hinarbeiten.

Gut ist die Vereinbarung, die neue Schuldenbegrenzungsregelung in
dieser Legislaturperiode zu beschließen. Über den genannten spätesten
Termin des Inkrafttretens 2015 wird zu verhandeln sein: Hier hoffen
wir noch auf ein ehrgeizigeres Datum.

Deutschland braucht eine verbindliche, effektive Schuldenbremse,
und die CDU/CSU kämpft dafür. Die nachfolgenden Generationen werden
es uns danken.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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