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Betrugsfilter: Deutsche Umwelthilfe stellt Strafanzeige wegen Haushaltsuntreue gegen Tiefensee

Geschrieben am 19-12-2008

Berlin (ots) - Bundesverkehrsminister paktiert mit den
Verursachern des Betrugsfilterskandals - Erste Gerichtsentscheidung:
wegen Tiefensees Weigerung zum rückwirkenden Entzug der
Betriebserlaubnis von Betrugsfiltern sollen betroffene Fahrzeughalter
vor Gericht die Unwirksamkeit der Filter auf eigene Kosten per
Gutachten nachweisen - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch:
Bundesregierung muss "Staatsversagen im Rußfilterskandal" endlich
beenden

19. Dezember 2008: Die Weigerung von Bundesverkehrsminister
Wolfgang Tiefensee (SPD), die amtliche Zulassung betrügerischer
Dieselpartikelfilter insbesondere des Unternehmens GAT-Katalysatoren
rückwirkend zurückzunehmen, macht es den betroffenen Autohaltern fast
unmöglich, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Zukünftig müssen
sich Fahrzeughalter darauf einstellen, vor Gericht die
Mangelhaftigkeit ihres amtlich bereits als unwirksam erklärten
Filters nochmals auf eigene Kosten nachweisen zu müssen. Das
Amtsgericht Dillenburg verlangt vom klagenden Fahrzeughalter die
Vorlage eines ca. 1.500 Euro teuren technischen Gutachtens, obwohl
das Kraftfahrtbundesamt diese Autohalter im Mai schriftlich
aufgefordert hat, ihre Einbauwerkstätte aufzusuchen und dort den
unwirksamen Filter kostenfrei durch ein wirksames System austauschen
zu lassen.

Diese Entscheidung eines Gerichts zeigt nach Ansicht der Deutschen
Umwelthilfe e.V. (DUH) die verheerenden Folgen der aktuellen
rechtswidrigen Entscheidung von Bundesverkehrsminister Wolfgang
Tiefensee, die amtliche Zulassung von unwirksamen Partikelfiltern der
Unternehmen GAT, Bosal und Tenneco nicht zu entziehen. "Diese
Gerichtsentscheidung ist eine Ohrfeige für die Bundesminister
Tiefensee und Gabriel, die für die so genannte 'Kulanzregelung'
verantwortlich sind. Umweltminister Gabriel hat sich zwischenzeitlich
der Forderung der DUH nach einem rückwirkenden Entzug der
Betriebserlaubnis für Betrugsfiltersysteme angeschlossen. Das hierfür
zuständige Tiefensee-Ministerium verweigert hingegen den
Zulassungsentzug und hat darüber hinaus ausgerechnet mit den
Verursachern des Filterskandals einen Deal zu Lasten von über 80
Prozent der betroffenen Autofahrer abgeschlossen", sagte Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Über 35.000 der noch etwa 40.000 betroffenen Fahrzeughalter sollen
"bis zum St. Nimmerleinstag weiter auf den nach der so genannten
Kulanzregelung verbindlich für 2008 zugesagten ´zügigen und
kostenlosen Umtausch mangelhafter Partikelminderungssysteme` warten
müssen." Nach Absprachen des Tiefensee-Ministeriums mit den
Herstellern der Betrugsfilter, dem Teilehandel und
Werkstattvertretern sollen nur die knapp 4.300 betroffenen
Autohalter, deren Fahrzeuge eine rote oder gelbe Feinstaubplakette
tragen, im Januar 2009 noch einmal vom Kraftfahrtbundesamt
angeschrieben werden. Der vergleichsweise kleinen Betroffenenzahl
soll - im Gegensatz zu den 35.000 Fahrzeughaltern mit grüner Plakette
und einem unwirksamen Filter - ein kostenloses Ersatzsystem und ihren
Werkstätten ein Montagezuschuss in Höhe von 49 Euro angeboten werden.
Die 35.000 Fahrzeughalter mit Betrugsfilter und grüner Plakette
bleiben bei dieser - nach Ansicht der DUH rechtswidrigen - Absprache
außen vor.

Mit der neuen Variante der Kulanzregelung, die nun faktisch
offiziell die große Mehrzahl der betroffenen Fahrzeughalter von der
versprochenen Schadenersatzregelung ausnimmt, erreicht das
Staatsversagen in der Betrugsfilteraffäre nach Überzeugung der DUH
eine neue Qualität. "Dieses Staatsversagen und die sich hieraus
juristisch ergebenden Gerichtsentscheidungen, nun die Betroffenen
statt die Verursacher des Skandals in die Pflicht zu nehmen, zwingen
uns, nun gegen die juristisch Verantwortlichen im Verkehrsministerium
und Kraftfahrtbundesamt juristisch vorzugehen. Mit heutigem Datum
haben wir gegen Bundesverkehrsminister Tiefensee Strafanzeige wegen
Haushaltsuntreue bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt",
erklärte Resch.

Die Strafanzeige stützt sich auf ein Rechtsgutachten des Berliner
Anwalts Dr. Remo Klinger im Auftrag der DUH, das die
Umweltorganisation vor knapp vier Wochen veröffentlicht hatte (siehe
www.duh.de, Pressemitteilung vom 24.11.2008). Danach muss
Verkehrsminister Tiefensee die amtliche Zulassung für mangelhafte
Dieselpartikelfilter der Firmen GAT, Tenneco und Bosal aus zwingenden
rechtlichen und sachlichen Gründen auch rückwirkend zurücknehmen.
Andernfalls macht sich der Minister der so genannten
"Haushaltsuntreue" schuldig, weil der Staat zehntausende
Partikelfiltersysteme steuerlich mit je 330 Euro fördert, obwohl
diese die normierte Filterwirkung nachweislich nicht erbringen. Der
errechnete Gesamtschaden für den Steuerzahler beläuft sich auf mehr
als 13 Millionen Euro.

Resch forderte Tiefensee auf "endlich das Scheitern der
Kulanzregelung anzuerkennen und die erforderlichen Schritte
einzuleiten, um dem Spuk ein schnelles Ende zu machen".

Aus einem der DUH vorliegenden Vermerk einer vertraulichen
Unterredung des Verkehrsministeriums ausgerechnet mit den
Verursachern des Betrugsskandals vom 28. November 2008 über eine
Modifizierung der gescheiterten Kulanzregelung geht hervor, dass
Vertreter des Verkehrsministeriums die Sitzungsteilnehmer
eindringlich aufforderten, über den faktischen Ausschluss von 35.000
Fahrzeughaltern mit grünen Feinstaubplaketten Stillschweigen zu
bewahren. Unter Hinweis darauf, dass das Bundesumweltministerium nach
langem Zögern zuletzt auch (wie die DUH seit Herbst 2007) den
rückwirkenden Entzug der Zulassung mangelhafter Filter gefordert
hatte, heißt es dort wörtlich: Die Teilnehmer der Besprechung
sollten, so eine ausdrückliche Bitte des Vertreters des BMVBS,
"jegliche Aussagen gegenüber der Öffentlichkeit, Werkstätten und
Fahrzeughaltern zu vermeiden, dass im Rahmen der Kulanzregelung ein
Austausch nicht ausreichend funktionsfähiger PMS
(Partikelminderungssysteme, DUH) für betroffene Fahrzeuge mit grünen
Plaketten dauerhaft nicht mehr erfolge. Etwaige Äußerungen in diese
Richtung würden unmittelbar dazu führen, dass die vergangenen
Forderungen nach Rücknahme der ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis,
DUH) erneut erhoben würden."

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 01713649170, resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 03024008670, Mobil: 01715660577, rosenkranz@duh.de


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