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CSU-Landesgruppe / Straubinger: Vollzeitbeschäftigung für HartzIV-Empfänger natürlich zumutbar

Geschrieben am 16-12-2008

Berlin (ots) - Zu dem heutigen Urteil des Bundessozialgerichts,
das einen Ein-Euro-Job mit 30 Wochenstunden für zumutbar befindet,
erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Das Urteil des Bundessozialgerichts, nach dem vollzeitnahe
Ein-Euro-Jobs zumutbar seien, zeugt von Vernunft.

Es ging um den Fall eines arbeitslosen Ingenieurs aus dem Allgäu,
der sich geweigert hatte, einen Ein-Euro-Job mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 30 Wochenstunden anzutreten. Seiner Meinung nach
verdränge eine Arbeitsgelegenheit mit einer derart langen Arbeitszeit
reguläre Arbeitsplätze. Das Bundessozialgericht entschied, dass eine
Arbeitsgelegenheit auch dann zumutbar sei, wenn sie zeitlich einer
Vollzeitstelle nahekomme.

Es ist gut, dass die Kasseler Richter die Klage klipp und klar
zurückgewiesen haben. Das Prinzip Arbeit als Gegenleistung für das
Arbeitslosengeld II sollte selbstverständlich sein, wenn andere
Vermittlungsbemühungen nicht greifen und keine reguläre Arbeit zur
Verfügung steht. So kann der Anreiz für Arbeitslose gestärkt werden,
sich möglichst schnell von staatlichen Transfers unabhängig zu
machen. Denn es ist ein Problem des Systems, dass es bisher relativ
attraktiv ist, Minijobs und Schwarzarbeit mit dem Leistungsbezug zu
verbinden.

Es geht ausdrücklich nicht um eine Arbeitspflicht, sehr wohl aber
um eine Mitwirkungspflicht der Arbeitslosen. Dies entspricht unserem
Prinzip des Forderns und Förderns.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
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Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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