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Apotheker begrüßen Einschätzung des EuGH-Generalanwalts: Fremdbesitzverbot verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht

Geschrieben am 16-12-2008

Berlin (ots) - Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände begrüßt die klare Position des Generalanwalts beim
Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, zum Fremdbesitzverbot an
Apotheken. "Der Generalanwalt hat sensibel die außergewöhnliche heil-
und freiberufliche Verantwortung des Apothekers gewürdigt. Damit
setzt sich der Generalanwalt auch für die besonderen Interessen und
das Schutzbedürfnis der Patienten ein", sagte ABDA-Präsident
Heinz-Günter Wolf.

Der Generalanwalt sieht im deutschen Fremdbesitzverbot, wonach nur
ein Apotheker eine Apotheke besitzen darf, keinen Verstoß gegen das
Gemeinschaftsrecht. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sei
durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.

Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker teilen die Einschätzung
Bots, wonach das Verbot für Nichtapotheker, eine Apotheke zu besitzen
und zu betreiben, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln
sicherstelle.

Nach Ansicht des Generalanwalts stehe die Qualität der
Arzneimittelabgabe in engem Zusammenhang mit der Unabhängigkeit, die
ein Apotheker bei der Erfüllung seiner Aufgabe wahren müsse. Wolf:
"Wir freuen uns, dass dieser ordnungspolitische Grundgedanke gilt.
Fremd- und Mehrbesitzverbot haben sich in Deutschland bewährt. Das
deutsche Apothekensystem zählt auch deshalb zu den weltweit besten."

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de


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