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Alle Jahre wieder - AOK-Ausschreibung vorläufig gestoppt / Zuschlagsverbot für fast zwei Drittel aller Wirkstoffe

Geschrieben am 16-12-2008

Berlin (ots) - Nach den Informationen des Branchenverbandes Pro
Generika haben Vergabekammern in allen fünf Gebietslosbereichen der
AOK vorläufig flächendeckend untersagt, für fast zwei Drittel der
insgesamt 64 von ihr ausgeschriebenen Wirkstoffe Zuschläge zu
erteilen. Diese Zuschlagsverbote resultieren aus
Nachprüfungsverfahren, die pharmazeutische Unternehmen beantragt
haben, die im Ausschreibungsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind.
Insider rechnen damit, dass weitere Vergabeverbote für andere
Wirkstoffe verhängt werden.

Peter Schmidt, Geschäftsführer von Pro Generika kommentierte die
vorläufigen Vergabeverbote wie folgt: "Sowohl die gesamte Branche als
auch die AOK selbst sind wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der
aktuellen AOK-Ausschreibung von Anfang an davon ausgegangen, dass im
Verfahren nicht berücksichtigte Unternehmen Nachprüfungsanträge
stellen würden. Immerhin geht es um die 'generischen Blockbuster',
auf die im Jahr 2007 ein Umsatz von 1,1 Milliarden Euro zu
Herstellerabgabepreisen entfallen ist. Hersteller, die bei der
Ausschreibung nicht berücksichtigt worden sind, verlieren für die
Laufzeit der Rabattverträge (zwei Jahre) den Zugang zum AOK-Markt.
Denn sie unterliegen in dieser Zeit faktisch einem Verkaufsverbot für
die ausgeschriebenen Substanzen."

Damit ist gleichzeitig auch das Inkrafttreten der entsprechenden
Verträge zum 1. März 2009 in Frage gestellt. Denn selbst wenn die
Vergabeverbote aufgehoben werden sollten, können es wohl nur wenige
Hersteller riskieren, bereits vor dem rechtskräftigen Zuschlag die
Dispositionen zu treffen, die notwendig sind, um die Arzneimittel bis
zum Vertragsbeginn für alle AOK-Versicherten verfügbar zu haben.
"Nach den Pannen der beiden Vorjahre kann und darf es sich die AOK
aber nicht noch einmal leisten, ihren Versicherten zusätzlich zur
Umstellung auf neue und ungewohnte Arzneimittel auch wieder
Lieferengpässe zuzumuten", erklärte Schmidt.

Übrigens: Da das Gesetz zur Weiterentwicklung der
Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Org-WG) immer noch nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben
ist, besteht nach wie vor Rechtsunsicherheit darüber, ob die Zivil-
oder die Sozialgerichte für Beschwerden gegen die Entscheidungen der
Vergabekammern zuständig sind.

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Pressekontakt:

Peter Schmidt, Geschäftsführer, Tel.: (030) 81 61 60 9-10,
info@progenerika.de


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