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Kölner Stadt-Anzeiger: Neues Bundesdatenschutzgesetz schont Parteien

Geschrieben am 10-12-2008

Köln (ots) - Parteien sind in dem Entwurf des
Bundesdatenschutzgesetzes von dem Verbot der Nutzung persönlicher
Daten zu Werbezwecken ausgenommen. Das berichtet der "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf den
Begründungstext des Gesetzentwurfes. Darin heißt es, "der bestehende
Zustand" werde "beibehalten", wenn Spenden an gemeinnützige,
mildtätige und kirchliche Organisationen nach Paragraf 34g des
Einkommenssteuergesetzes steuerbegünstigt sind. Dazu zählen auch
Parteien und Wählervereinigungen. Weiter heißt es: "Die Ausnahme ist
beschränkt auf die Verwendung der Daten für Zwecke der
Spendenwerbung. Die Regelung begünstigt, in Anlehnung an bestehende
steuerliche Vergünstigungen, den finanziellen Fortbestand der
Organisationen, in dem die werbliche Ansprache von Spendern
erleichtert wird." Ihre Daten zur Wahlwerbung beziehen die Parteien
regelmäßig von den Einwohnermeldeämtern.

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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