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Höchstrichterliche Klarstellung aus Karlsruhe

Geschrieben am 09-12-2008

Darmstadt (ots) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die
Entfernungspauschale 2007 für verfassungswidrig zu erklären,
entlastet bundesweit rund 15 Millionen Berufspendler. Sie können
Wegekosten ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend machen.
"Pendler erhalten durch den Richterspruch das Geld, das ihnen
zusteht.", sieht Christian Munzel, Vorstand des Lohn- und
Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) den Karlsruher
Richterspruch aber keineswegs als "Konjunkturprogramm" oder
"Steuergeschenk", vielmehr als Folge einer höchstrichterlichen
Klarstellung einer schon vor Inkrafttreten umstrittenen Regelung.

Ausdrücklich habe der Zweite Senat in seiner Urteilsbegründung
betont, dass es bei der Abgrenzung der steuerlichen
Bemessungsgrundlage um die gerechte Verteilung der Steuerlasten gehe,
die durch das Ziel der Haushaltskonsolidierung, aber auch durch
Typisierungs- und Vereinfachungszwecke nicht zu rechtfertigen seien.

Der LHRD hatte zwei der vor dem Bundesverfassungsgericht
verhandelten Verfahren durch die Instanzen begleitet. Es waren die
Verfahren des Ravensteiner Bäckermeisters Heino Hambrecht und des
Oldenburger Ehepaars Schiffmann. Die Kläger und die Pendler, deren
Steuererklärungen noch offen sind, können mit Erstattungen rechnen.
"Wir setzen im Sinne der Steuerbürger darauf, dass die Entlastungen
zügig erfolgen und nachhaltig sind.", betont Christian Munzel.

Eine Entfernungspauschale müsse den Erfordernissen gerecht sein,
schließlich trage sie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Forderungen nach Mobilität der Arbeitnehmer Rechnung, hebt der LHRD
hervor.

Der LHRD rät allen Arbeitnehmern, ihre Steuererklärungen im Licht
des Urteils zu überprüfen. Schließlich kann die steuerliche
Anerkennung der Wegekosten ab dem ersten Kilometer bei Familien mit
Kindern in Ausbildung Auswirkungen auch auf die Höhe des Kindergeldes
haben.

Originaltext: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65486.rss2

Pressekontakt:
V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstandsmitglied des Lohn- und
Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. , Alsfelder Str. 10,
64289 Darmstadt.

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe Ring Deutschland e. V . (LHRD)
ist eine Selbsthilfeorganisation der Arbeitnehmer und setzt sich seit
40 Jahren für die steuerlichen Interessen seiner Mitglieder ein.

Der LHRD verfügt in Deutschland über ein flächendeckendes Netz von
über 1.000 Beratungsstellen mit rund 200.000 Mitgliedern. Internet:
www.LHRD.de

Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstandsmitglied Herrn
Christian Munzel, Mobil 0175/5808417 und vom Leiter Steuerwesen Herrn
Rudolf Gramlich, Mobil 0151/12142663.


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