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KBV stellt sich dem Vertragswettbewerb / Müller: Versorgungskonzepte sollen allen Versicherten zugutekommen

Geschrieben am 05-12-2008

Berlin (ots) - "Nur der Kollektivvertrag bewahrt Patienten mit
sogenannten vergessenen Diagnosen vor der systematisch programmierten
Benachteiligung." Das hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute auf der
Vertreterversammlung seiner Organisation in Berlin mit Blick auf den
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich gesagt. "Unser Ziel
ist es, ein Portfolio von Versorgungskonzepten zu haben, das es
ermöglicht, jedem ein entsprechendes Angebot zu machen." Die KBV
nimmt deshalb aktiv am Vertragswettbewerb teil. So hat die
Vertragswerkstatt in diesem Jahr Verträge zum
Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts)-Syndrom (AD[H]S) und zur
Harninkontinenz entwickelt. Außerdem stehe ein besonderes
Vertragskonzept kurz vor der Fertigstellung: der Wahltarif mit
Kostenerstattung. "Damit könnte die Kostenerstattung im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung nach unserer Auffassung erstmalig
wirklich Fuß fassen", sagte Müller.

Fuß fassen soll ab dem kommenden Jahr auch die elektronische
Gesundheitskarte (eGK) im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung
(KV) Nordrhein. Voraussichtlich werde der sogenannte Basis-Rollout in
Nordrhein erst nach dem ersten Quartal 2009 richtig in Fahrt kommen,
schätzte der KBV-Vorstand: "Es müssen noch einige
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Spitzenverband der
Krankenkassen und der KBV zur Finanzierungsvereinbarung ausgeräumt
werden". Dennoch sei der Basis-Rollout der richtige Schritt. "Für die
Praxen ändert sich mit der eGK nichts. Die neuen Kartenterminals
werden voll finanziert, und alle weiteren Schritte, beispielsweise
Online-Anwendungen, sind freiwillig", sagte Müller.

Eine positive Veränderung für Praxen ist die Teilnahme an der
Online-Initiative KV-SafeNet. Zu dieser hat sich die Mehrheit der
KVen zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Standard im
Gesundheitswesen zu schaffen. "Wir wollen Vertragsärzten und
Vertragspsychotherapeuten die Möglichkeit geben, über das KV-SafeNet
eine sichere Verbindung zur Kommunikation mit der KV und mit ihren
Kollegen aufzubauen", führte der KBV-Vorstand aus. Dem KV-SafeNet
haben sich bereits 5.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten
angeschlossen.

Deutliche Worte fand Müller zu der Frage nach der Delegation oder
Substitution ärztlicher Leistungen: "Ärzte müssen und können nicht
alles selbst machen! Aus diesem Grund können und sollen besonders
qualifizierte medizinische Fachangestellte mehr Aufgaben übernehmen.
Wir sprechen uns allerdings nachdrücklich gegen eine Substitution
ärztlicher Leistungen aus." Ein erklärtes Ziel der KBV sei es, die
Delegationsmöglichkeiten auszubauen. Müller: "Die ärztliche
Verantwortung ist unteilbar!"

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern
Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die
KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter:
www.kbv.de.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Jahnz,    Tel.: 030 / 4005 - 2208


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