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Fischbach: Embryonale Stammzellforschung muss eingeschränkt bleiben

Geschrieben am 16-06-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des EU-Parlaments zur
Stammzellforschung im Rahmen des 7. Forschungsförderungsprogramms der
EU erklärt die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften,
Ingrid Fischbach MdB:

Die knappe Entscheidung des Europaparlaments, sich für die weitere
Forschung an embryonalen Stammzellen auszusprechen, ist ein
Rückschlag für den Lebensschutz.

Es ist mir unverständlich, dass unsere Abgeordneten im
Europaparlament entgegen der deutschen Rechtslage abstimmen. Es
sollte jedem in Deutschland gewählten Europaabgeordneten klar sein,
dass er in Europa die deutschen Interessen zu vertreten hat.

Nun gilt es, alles dafür zu tun, dass unsere 2002 hart errungene
nationale Regelung bestehen bleibt, die nur eine sehr eingeschränkte
Forschung mit embryonalen Stammzellen nach einer Stichtagsregelung
vorsieht. Wir dürfen eine Schwächung des Lebensschutzes durch die
Forschung an embryonalen Stammzellen nicht zulassen, sondern müssen
weiterhin auf andere Wege in der Forschung setzen, wie wir es auch im
Koalitionsvertrag mit der Förderung der Forschung mit adulten
Stammzellen vorgesehen haben.

Auf europäischer Ebene müssen nun Verbündete im Ministerrat
gesucht werden, um die gestrige Entscheidung zu korrigieren. Es ist
nicht einzusehen, warum wir ethisch umstrittene Forschungsvorhaben
auf europäischer Ebene gemeinsam fördern sollen, wenn es genügend
andere unbedenkliche Projekte gibt, die die europäische Gemeinschaft
voranbringen könnten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax: (030) 227-56660
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