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Zu wenig Zeit für Patienten: Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Geschrieben am 25-11-2008

Berlin (ots) - Der seit dem 24. Oktober vorliegende
Referentenentwurf zur privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ)
stellt die Qualität der deutschen Zahnmedizin für die Zukunft in
Frage.

Eine nachhaltige Behandlung und Prävention von Erkrankungen ist
auf eine praktische und wissenschaftliche Zusammenarbeit von
Zahnmedizin und Allgemeinmedizin angewiesen. Die Zahnmedizin ist
somit elementarer Bestandteil einer ganzheitlichen präventiv
orientierten medizinischen Gesundheitsversorgung, denn: Krankheiten
des Mundraums sind unter wissenschaftlichen und therapeutischen
Gesichtspunkten von denen des restlichen Organismus nicht zu trennen
- das ist wissenschaftlich erwiesen.

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf
zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte gefährdet die
Wirksamkeit dieses übergreifenden medizinischen Ansatzes grundlegend.
Indem er die von Patienten gewohnte hohe Qualität der deutschen
Zahnmedizin für die Zukunft in Frage stellt, bedeutet er eine
negative Zäsur für die übergreifende medizinische Versorgung in
Deutschland. Betroffen hiervon sind nicht nur Privatpatienten, denn
auch gesetzlich Versicherte wählen für sich freiwillig regelmäßig die
höherwertige Privatbehandlung. Neben den Patienten und Patientinnen
droht aber auch für den Forschungsstandort Deutschland Schaden, denn
nur die Schnittstelle Privatmedizin kann medizinische
Forschungsergebnisse in die Praxis übertragen.

Der vorliegende Referentenentwurf bedeutet ganz konkret nicht nur
einen Rückschritt für die zahnmedizinische Versorgung der
Patientinnen und Patienten, sondern eine echte Hürde für eine
ganzheitlich orientierte präventive Medizin in Deutschland.
Abzulehnen ist insbesondere:

1) Der GOZ-Referentenentwurf stellt die individuelle,
präventionsorientierte Behandlung von Patienten nach neuesten
wissenschaftlichen Kriterien in Frage. Er lässt die Vorschläge der
zahnärztlichen Wissenschaft außer Acht und schränkt die
Behandlungsleistungen an zahlreichen Stellen auf wissenschaftlich
unhaltbare Weise ein.

2) Er verweigert den Zahnärzten durchgängig ausreichende
Behandlungszeit für eine kostendeckende qualitativ hochwertige
Behandlung ihrer Patienten. Würde er rechtskräftig, wären
Zahnmediziner in erheblichem Maß zu betriebswirtschaftlich nicht
gedeckter Mehrarbeit gezwungen, um Qualitätseinbußen zu Lasten ihrer
Patienten zu verhindern.

3) Mit der Möglichkeit der Separatvereinbarung zwischen
Privatversicherer und Zahnarzt (sogenannte "Öffnungsklausel") setzt
der GOZ-Entwurf das deutsche Gesundheitswesen der Gefahr eines
ruinösen Preiswettbewerbs der Behandlungserbringer untereinander aus.
Auch hier ergeben sich negative Auswirkungen für die
Behandlungsqualität. Unvermeidliche wirtschaftliche
Konzentrationsprozesse würden zudem die fatale Entwicklung hin zu
medizinisch gut versorgten urbanen Zentren und unterversorgten
ländlichen Gebieten beschleunigen.

Schon anhand dieser Beispiele zeigt sich: Der vorliegende
Referentenentwurf zur GOZ setzt in vielfacher Hinsicht inakzeptable
Maßstäbe für das deutsche Gesundheitswesen und konterkariert
elementare Ziele einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung
in Deutschland. Als Vertreter der medizinischen Praxis und der
Fachwissenschaft und in Verantwortung für Patientinnen und Patienten
fordern wir daher einstimmig und mit Nachdruck die Berücksichtigung
wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Anerkennung
betriebswirtschaftlicher Notwendigkeiten und die Streichung der
"Öffnungsklausel" in der neuen GOZ. Hierfür sind wir weiterhin und
sofort bereit, öffentlich und in Fachdiskussionen einzutreten.
Gleichzeitig bieten wir den gesundheitspolitischen
Entscheidungsträgern unsere praktische Expertise an und stehen gerne
für ein Gespräch und eine weitere Erläuterung unserer Positionen
bereit.

Originaltext: Bundeszahnärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30852
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30852.rss2

Pressekontakt:
Jette Krämer, Tel.: 030/ 40005-150, presse@bzaek.de

Bildmaterial erhalten Sie gerne auf Nachfrage.


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