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Hüppe: Sachverständige sehen UN-Konvention als Leitbild für die Behindertenpolitik

Geschrieben am 25-11-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Anhörung des Ausschusses Arbeit und
Soziales über den Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen,
erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die
Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die zur Anhörung eingeladenen Sachverständigen bezeichneten die
UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen als
Meilenstein der modernen Behindertenpolitik. Jens Kaffenberger vom
Sozialverband VdK bezeichnete die UN-Konvention als Leitbild für die
zukünftige Politik für Menschen mit Behinderungen. Der geladene
Sachverständige der Aktion Psychisch Kranke e.V., Prof. Dr. Peter
Kruckenberg, zeigte sich zufrieden mit dem Übereinkommen, da auch
Menschen mit psychischen Erkrankungen von der UN-Konvention
profitieren werden.

Die meisten Sachverständigen wiesen auf die gesellschaftliche
Bewusstseinsbildung sowie die intensive Beteiligung der Betroffenen
und ihrer Verbände beim anstehenden Umsetzungsprozess hin. Claudia
Zinke vom Paritätischen Gesamtverband betonte, dass die
Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit notwendig sei, um die Ziele
der UN-Konvention als Querschnittsaufgabe für die gesamte
Gesellschaft bekannt zu machen.

Kritik gab es von den Sachverständigen für die deutschsprachige
Übersetzung und die Denkschrift. Ottmar Miles-Paul, Prof. Dr.
Theresia Degener sowie Jens Kaffenberger erklärten, dass bei der
Übersetzung eklatante Fehler gemacht worden seien. So wurde der
Begriff "Inclusion" mit "Integration" anstatt mit "Inklusion"
übersetzt. Ebenso wurde die Übersetzung von "Living independently"
als "unabhängige Lebensführung" anstelle von "selbstbestimmt Leben"
und die Übersetzung von "accessibility" mit "Zugänglichkeit"
kritisiert.

Die Denkschrift wurde in erster Linie wegen Artikel 24
kritisiert, der das Thema "Bildung" behandelt. Prof. Dr. Jutta
Schöler verwies auf eine Feststellung in der Denkschrift, derzufolge
die "Vielfalt der Förderorte" ein "personenbezogenes,
individualisierendes Angebot" bereitstelle. Sowohl Prof. Dr. Schöler
als auch Ottmar Miles-Paul wiesen darauf hin, dass diese Feststellung
für Deutschland nicht korrekt sei, da Kindern mit Behinderungen der
Besuch einer Regelschule sehr häufig verwehrt werde.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Kritikpunkte aufgreifen
und in den Umsetzungsprozess einbeziehen. Eine Beteiligung der
Menschen mit Behinderungen ist dabei für die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion unerlässlich.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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