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Politik erschwert unnötig Gewerbesteuererleichterung für Leasing / BDL sieht schwerwiegende Folgen für die Branche und fordert Nachbesserung

Geschrieben am 25-11-2008

Berlin (ots) - "Die durch die Politik in Aussicht gestellte
Gewebesteuerbefreiung bei der Refinanzierung der Investitionen droht
durch eine spitzfindige Formulierung im Gesetzestextentwurf erschwert
zu werden", kritisiert BDL-Präsident Reinhard Gödel. So sollen
künftig zwar alle Leasing-Gesellschaften der Aufsicht für
Finanzdienstleistungsinstitute unterstellt werden, die von der
Politik im Gegenzug in Aussicht gestellte Befreiung von der
Gewerbesteuer werde durch die Ausschließlichkeitsvoraussetzung völlig
entwertet. Hier fordert der BDL-Präsident eine sofortige
Nachbesserung.

Sollte der Gesetzesentwurf in dieser Form Ende der Woche im
Bundestag verabschiedet werden, würde die Branche künftig massiv
zusätzlich belastet werden: durch die Doppelbesteuerung und durch die
Auflagen der Aufsicht. "Dies kann schwerwiegende Folgen für die
Leasing-Branche haben. Ohne Not würde dadurch inmitten der
Finanzkrise eine weitere zentrale Säule für die
Investitionsversorgung des Mittelstandes ins Wanken gebracht", so
Gödel.

Die im Rahmen der Unternehmensteuerreform neuen
gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsregeln führen zu einer
Doppelbesteuerung des Finanzierungsaufwands von Leasing-Investitionen
sowohl beim Leasing-Nehmer als auch bei den Leasing-Unternehmen. Um
die Leasing-Gesellschaften im Wettbewerb mit den Banken nicht durch
diese Doppelbesteuerung zu belasten, hatte der BDL gefordert, den §
19 GewStDV ("Bankenprivileg") für Leasing-Unternehmen zu öffnen. Der
Gesetzgeber hatte diese Problematik erkannt und die Einbeziehung
bereits in die Wege geleitet. Im Gegenzug sollten die
Leasing-Gesellschaft der Aufsicht für Finanzdienstleistungsinstitute
unterstellt werden.

Nun verhindert die Formulierung im Gesetzestextentwurf de facto
die Gewerbesteuerbefreiung. Denn nur diejenigen Unternehmen, die
"nachweislich ausschließlich" Finanzierungsleasing betreiben, sollen
die Gewerbesteuererleichterung erhalten. "Diese Voraussetzung lässt
sich in der Leasing-Praxis nicht zuverlässig einhalten, da die
Geschäftsaktivitäten der Unternehmen neben Finanzierungsleasing eine
große Bandbreite an Dienst- und Serviceleistungen rund um die
verleasten Güter umfassen", erläutert Gödel. Hinzu kommen vielfältige
individuelle Vertragsvarianten bis zum mietähnlichen Operating
Leasing. Gerade die auf Kundenwünsche maßgeschneiderten Verträge
gelten jedoch als eine Stärke der Branche.

"Es ist zu erwarten, dass nicht alle dieser Aktivitäten von
Leasing-Unternehmen die Kriterien für begünstigtes
Finanzierungsleasing erfüllen. Eine in jedem Falle zuverlässige
Abgrenzung ist problematisch, weil der Begriff des
Finanzierungsleasing auslegungsbedürftig und damit streitanfällig
ist", erläutert der BDL-Präsident. Daher könnte ein einziges nicht
als Finanzierungsleasing anerkanntes Geschäft dafür sorgen, dass die
gesamte Gewerbesteuererleichterung für das Unternehmen verloren geht.
"2008 werden voraussichtlich 1,7 Mio. Verträge abgeschlossen. Selbst
kleinere Gesellschaften vereinbaren mehrere hundert Leasing-Verträge
pro Jahr", beschreibt der BDL-Präsident die Praxis.

Der BDL sieht eine problemlose Abhilfe durch die so genannte
"Soweit-Regelung": Die Gewerbesteuererleichterung soll gewährt
werden, "soweit" das steuerpflichtige Unternehmen
Finanzdienstleistungen tätigt. "Dies bedeutet, dass genau diejenigen
Geschäftsaktivitäten begünstigt werden, die der Aufsicht unterliegen
und für die eine Gewerbesteuererleichterung vom Gesetzgeber gewollt
ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger", schlägt Gödel vor. Damit
werde auch das Junktim von Aufsicht und Gewerbesteuererleichterung
optimal erfüllt. Zudem werde der Gesetzesvollzug nicht weiter
ver-kompliziert. Gödel weiter: "Nun muss die Politik zeigen, ob sie
ihr Wort hält und für Leasing die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie
für Kredit schaffen wird."

Originaltext: BV Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60394
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60394.rss2

Bei Rückfragen:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Heike Schur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon +49(0)30-206337-22,
e-Mail: schur@leasingverband.de


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