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MDS: Jeder dritte Pflegebedürftige hat Anspruch auf Zusatzleistungen für Demenzkranke

Geschrieben am 21-11-2008

Essen (ots) - Jeder dritte Pflegebedürftige kann Zusatzleistungen
für Demenzkranke in Anspruch nehmen. Das ergab die Auswertung aller
315.000 Anträge auf Pflegeleistungen, die die Medizinischen Dienste
der Krankenversicherung (MDK) im dritten Quartal 2008 begutachtet
haben. Allein aufgrund der Begutachtung durch den MDK können demnach
rund 100.000 Menschen die verbesserten Zusatzleistungen erhalten, die
mit der Pflegereform zum 1. Juli in Kraft getreten sind.

Seitdem können Pflegebedürftige verbesserte zusätzliche Leistungen
erhalten, sofern ein "erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf"
vorliegt. Anspruch auf diese Leistung haben ambulant gepflegte
Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III, aber auch Personen
mit einem Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I. Der MDK empfiehlt
in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von 100 Euro
pro Monat oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro monatlich
bekommen. Darüber hinaus erhalten diese Leistungen auch
Pflegebedürftige, die bereits vor dem 1. Juli den zusätzlichen
Betreuungsbetrag von 460 Euro jährlich in Anspruch genommen haben,
und jene, denen die Pflegekasse die Leistung aufgrund einer
Übergangsregelung gewährt.

Nach den Auswertungen der Medizinischen Dienste steigt der Anteil
von dementiell erkrankten oder gerontopsychiatrisch eingeschränkten
Menschen, die die Voraussetzungen für die Zusatzleistungen erfüllen,
mit der Pflegestufe. So hat ein Viertel der erheblich
Pflegebedürftigen (Pflegestufe I), die zuhause gepflegt werden und
deshalb ambulante Leistungen gewählt haben, Anspruch auf die neuen
Zusatzleistungen. In der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit)
sind es 37 Prozent. Von den Schwerstpflegebedürftigen der Pflegestufe
III hat jeder zweite zusätzlich zu seinem Pflegebedarf in der
Grundpflege einen allgemeinen Betreuungsbedarf aufgrund einer
dementiellen Erkrankung.

Zusatzleistungen auch ohne Pflegestufe

Erstmals kommen die zusätzlichen Leistungen auch Personen zu Gute,
die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die
Pflegestufe I erfüllen. Die MDK-Statistik belegt, dass 13 Prozent
dieser Hilfebedürftigen Anspruch auf diese Zusatzleistungen haben.

Insgesamt können 60 Prozent der Betroffenen im ambulanten Bereich,
bei denen ein "erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf" festgestellt
wurde, den monatlichen Grundbetrag von 100 Euro erhalten. Anspruch
auf den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro haben 40 Prozent.
Dabei gilt: Je höher die Pflegestufe, desto größer auch der Anteil
der Menschen, die Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag haben.

Mit den neuen Leistungen im ambulanten Bereich sollen insbesondere
die Pflegenden entlastet werden; die Pflegebedürftigen selbst sollen
von aktivierenden und qualitätsgesicherten Betreuungsangeboten
profitieren. Die Leistungen werden deshalb nicht als Geldleistungen
ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte
niedrigschwellige Angebote nutzen und mit der Pflegekasse abrechnen
oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Nahezu jeder zweite Pflegeheim-Bewohner hat einen erhöhten
allgemeinen Betreuungsbedarf

Auch die Bewohner von stationären Einrichtungen, die an einer
dementiellen Erkrankung oder gerontopsychiatrischen Einschränkungen
leiden, erhalten künftig verbesserte Leistungen: Für je 25
Demenzkranke kann es künftig eine zusätzliche Assistenzkraft geben.
Nach den Auswertungen der MDK haben etwa die Hälfte (46 Prozent) der
pflegebedürftigen Heimbewohner einen erhöhten allgemeinen
Betreuungsbedarf und damit Anspruch auf die Betreuungsassistenz.

Mehr Begutachtungen durchgeführt

Insgesamt zeigt sich nach Auswertung der ersten drei Quartale
dieses Jahres, dass die MDK vor dem Hintergrund des
Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes ihre Begutachtungstätigkeit
intensiviert haben und durchschnittlich 12 Prozent mehr
Begutachtungen als in den Vergleichsquartalen des Vorjahres
durchgeführt haben.

Originaltext: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57869.rss2

Pressekontakt:
Christiane Grote
Lützowstr. 53
45141 Essen
Tel.: 0201 8327-115
e-mail: c.grote@mds-ev.de
www.mds-ev.de


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