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Falk/Humme: Bis zu 9.500 Euro mehr im Jahr - deutliche Verbesserungen für Contergangeschädigte erreicht

Geschrieben am 13-11-2008

Berlin (ots) - Zum aktuellen Stand der Verbesserungen für
Contergangeschädigte erklären die beiden Stellvertretenden
Fraktionsvorsitzenden, Ilse Falk MdB (CDU/CSU) und Christel Humme MdB
(SPD):

Vor 50 Jahren kamen weltweit 10.000 Kinder zum Teil schwer
fehlgebildet zur Welt nachdem ihre Mütter in der Schwangerschaft das
Schlafmittel Contergan eingenommen hatten. Trotz ihrer teilweise sehr
schweren Behinderung haben sich die Conterganopfer in
bewundernswerter Weise ihren Platz im Berufs- und Privatleben mit
großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erkämpft. Sie haben
sehr unspektakulär und von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt ihr
Leben gemeistert. Die überwiegende Mehrheit der Geschädigten war und
ist trotz der Behinderung erwerbstätig. Dieser Haltung und der
Lebensleistung contergangeschädigter Menschen begegnen wir mit hoher
Anerkennung und größtem Respekt.

Erst das Erinnern an 50 Jahre Contergan Ende letzten Jahres mit
bewegenden Filmen, Interviews und Reportagen hat der Öffentlichkeit
vor Augen geführt, wie schwer ihr tägliches Leben ist und zunehmend
wird. Die Kehrseite des unermüdlichen Einsatzes macht sich jetzt nach
der jahrelangen Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken und
Muskulatur bemerkbar. Schmerzhafte Spät- und Folgeschäden schränken
die Lebensqualität der Betroffenen zusätzlich erheblich ein.

Für diese neuen Herausforderungen mussten Lösungen gefunden
werden. Deshalb stehen wir seit rund einem Jahr in einem sehr engen
Dialog mit den Betroffenen, der Firma Grünenthal und der
Conterganstiftung für behinderte Menschen. Wir haben gemeinsam nach
Lösungen gesucht - und wir haben viel erreicht.

So wurden die Entschädigungsleistungen nicht nur um die
ursprünglich vorgesehenen 5% erhöht, sondern verdoppelt. Seit dem
1.7.2008 beträgt der Höchstsatz 1.090 Euro - und nicht mehr wie bis
dahin 545 Euro. Das bedeutet für die am schwersten Geschädigten
zusätzliche Leistungen in Höhe von 6.540 Euro jährlich. Außerdem
haben wir geregelt, dass die Entschädigungsleistung nicht auf andere
Zahlungen, wie z. B. Erwerbsminderungsrenten, SGB II-Zahlungen oder
Sozialgeld angerechnet wird.

Durch die Verdoppelung bringt der Bund künftig jährlich 31 Mio.
Euro allein für die Entschädigungsleistungen auf. Insgesamt hat der
Bund hierfür in den Jahren 1972 bis 2007 437,84 Mio. Euro bezahlt.
Daneben stehen den Betroffenen selbstverständlich Leistungen aus dem
SGB V (Krankenkassen), SGB IX (Leistungen zur Rehabilitation und
Teilhabe), SGB XI (Pflegeversicherung), SGB XII (Sozialleistungen),
SGB II (Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit), SGB VI
(Erwerbsminderungsrenten) zu.

Außerdem werden CDU/CSU und SPD in den nächsten Wochen einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes einbringen,
der es ermöglicht, den Conterganopfern ab dem Jahr 2009 zusätzlich
lebenslang eine jährliche Sonderzahlung von ca. 3.000 Euro
auszuzahlen (die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach dem
Schweregrad der Schädigung). Das Geld wird aus dem Stiftungsvermögen
der Conterganstiftung aufgebracht, in die der Bund aus dem
Kapitalstock 50 Mio. Euro einbringt. Weitere 50 Mio. Euro spendet die
Firma Grünenthal, die das Medikament seinerzeit auf den Markt
gebracht hat. Obwohl durch den 1971 zwischen den Eltern der
Contergangeschädigten, der Firma Grünenthal und der Bundesregierung
geschlossenen Vergleich jeder weitere Anspruch gegenüber der Firma
ausgeschlossen ist, haben sich die Eigentümer freiwillig zur
Beteiligung an weiteren Verbesserungen für die Situation der
Geschädigten bereit erklärt.

Weitere Maßnahmen sind geplant: Der Deutsche Bundestag wird die
Bundesregierung auffordern, Forschungsprojekte zu den Spätfolgen der
Schädigung zu initiieren, eine interministerielle Arbeitsgruppe
arbeitet an Vorschlägen zur Verbesserung der Kostenübernahme von
Behandlungen bei Conterganschäden durch die Gesetzliche
Krankenversicherung, das Bundesgesundheitsministerium versucht, durch
Gespräche mit den verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens
sicherzustellen, dass Contergangeschädigte alle Leistungen erhalten,
die medizinisch geboten sind. Außerdem haben wir den Geschädigten zu
ihrem längst überfälligen Anrecht auf einen Behindertenparkplatz
verholfen.

Mit all diesen Maßnahmen haben wir die Probleme der
Contergangeschädigten aufgegriffen und für konkrete Lösungen gesorgt.
Dabei ist uns bewusst, dass alle Leistungen den Schaden für die
Gesundheit und die seelische Belastung der Betroffenen nicht
ausgleichen können. Wir wollen aber einen Beitrag leisten, das Leben
mit einer schweren Behinderung besser meistern zu können.

Mit den genannten Maßnahmen haben wir einen wirklichen Fortschritt
für die contergangeschädigten Menschen erreicht. Die am schwersten
Geschädigten erhalten aus Bundes- und Stiftungsmitteln ab 2009
jährlich Aufwendungen in Höhe von ca. 16.000 Euro - steuerfrei und
zusätzlich zu ihren sonstigen Einkünften -, die sie für Maßnahmen
verwenden können, die die Sozialversicherungen nicht übernehmen.

Wir haben Verständnis dafür, dass Betroffene, die noch
weitergehende Forderungen haben, ihren Protest äußern. Der Bund wird
aber keine weiteren finanziellen Leistungen mehr übernehmen - nicht
zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber Menschen mit
ähnlichen Behinderungen, die nicht durch die Einnahme von Thalidomid
verursacht wurden, aber unter denselben Spätfolgen leiden. Daran wird
auch die Ankündigung oder gar Durchführung eines weiteren
Hungerstreiks, den wir grundsätzlich für kein adäquates Mittel
halten, nichts ändern können.

Wir sind zuversichtlich, dass die contergangeschädigten Menschen
die erreichten und vereinbarten Verbesserungen anerkennen und aus
Solidarität mit anderen behinderten Menschen unsere Haltung
akzeptieren und respektieren.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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