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Mitteldeutsche Zeitung: zu BKA-Gesetz

Geschrieben am 12-11-2008

Halle (ots) - Das Luftsicherheitsgesetz kassierte Karlsruhe gleich
ganz. Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung schränkte es ein.
Ähnlich dürfte es beim BKA-Gesetz werden. Zwar kommen die
Sicherheitsbehörden ohne die Erlaubnis zur Online-Durchsuchung nicht
aus. Dies hat das Gericht in seinem Urteil über das
nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz bereits zugestanden.
Es gibt im BKA-Gesetz allerdings mehrere heikle Punkte. So soll dem
BKA die Prüfung vorbehalten bleiben, ob bei einer Online-Durchsuchung
der Kernbereich privater Lebensgestaltung tangiert wurde. Derlei
dürfte von Karlsruhe ausgehebelt werden. Die Koalition nimmt ein
unnötig hohes Risiko in Kauf.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
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Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300


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