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Besserer Schutz gegen Nadelstichverletzungen jetzt Pflicht / Neue Richtlinie schützt Mitarbeiter im Gesundheitswesen vor Infektionen

Geschrieben am 13-06-2006

Berlin (ots) - Gestern hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin die Novelle der Technischen Regeln für Biologische
Arbeitsstoffe (TRBA) veröffentlicht. Beschäftigte im Gesundheitswesen
müssen jetzt besser vor Infektionen durch Nadelstichverletzungen
geschützt werden. Denn täglich gehen Ärzte, Ärztinnen und
Pflegekräfte bei Verletzungen an benutzten Arbeitsgeräten das Risiko
ein, sich mit dem HEP-B-Virus, dem HEP-C-Virus oder dem HI-Virus zu
infizieren. Die Neufassung der TRBA schreibt in festgelegten
Arbeitsbereichen eine vollständige Umstellung auf verletzungssichere
Instrumente vor. Weiterhin dürfen grundsätzlich alle Tätigkeiten, bei
denen "Körperflüssigkeit in infektionsrelevanter Menge übertragen"
werden können, nur noch mit Sicheren Instrumenten ausgeführt werden.

Die Kritik an dem Abschnitt 4.2.4 der Technischen Regel für
Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) ist so alt wie die Richtlinie
selbst. Sie sollte die Mitarbeiter vor Verletzungen an scharfen oder
spitzen medizinischem Gerät und damit vor gefährlichen Infektionen
schützen. Viele Arbeitgeber sahen sie bisher aber nicht als
verbindlich an. Die Neufassung schreibt jetzt den Einsatz von
Sicheren Instrumenten in bestimmten Bereichen unmissverständlich vor.
Dazu zählen Rettungsdienst, Notaufnahme und Gefängniskrankenhäuser
sowie die Behandlung von fremdgefährdenden Patienten und die
Behandlung und Versorgung von Patienten, die durch Erreger der
Risikogruppe drei (einschließlich 3**) oder höher infiziert sind.

Sichere Instrumente müssen auch bei allen Tätigkeiten verwendet
werden, bei denen Körperflüssigkeit in "infektionsrelevanter Menge"
übertragen werden kann. An erster Stelle zu nennen ist hier die
Blutentnahme. Experten weisen aber darauf hin, dass auch kleinste und
sogar unerkannte Nadelstichverletzungen ausreichen können, um den
Betroffenen zu infizieren.

Die Initiative SAFETY FIRST! begrüßt die Novelle als Schritt in
die richtige Richtung. Trotzdem ist weiterhin viel Aufklärungsarbeit
notwendig. Denn die neue TRBA erlaubt Abweichungen von der Regel,
wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ein "geringes
Infektionsrisiko ermittelt wurde". Eine Einschränkung, die nach
Ansicht von Experten an der klinischen Realität vorbei geht. Denn:
"Die Gefahr vor Nadelstichverletzungen lässt sich, das belegen alle
Studien, letztlich nur durch Sichere Instrumente minimieren. Zu
diesem Ergebnis müsste eigentlich auch jede einzelne
Gefährdungsbeurteilung kommen", so Dr. Andreas Wittmann, Fachgebiet
Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin und Infektionsschutz der Bergische
Universität Wuppertal.

Originaltext: SAFETY FIRST!
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60779
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60779.rss2

Pressekontakt:
ipse Communication
Albrechstraße 14 B
10117 Berlin

Kai Weller
Tel: 030 288846-20
Fax: 030 288846-46
k.weller@ipse.de


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