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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum BKA-Gesetz:

Geschrieben am 06-11-2008

Bielefeld (ots) - Im Laufe der Jahre sind mehr als ein Dutzend
Sicherheitsgesetze vom Verfassungsgericht gekippt oder in Teilen
korrigiert worden. Dass mittlerweile Zweifel an der Kompetenz derer
auftauchen, die für die Erarbeitung der Gesetze in den Fraktionen
zuständig sind, ist kein Wunder.
Der Balanceakt zwischen der Schaffung größtmöglicher Sicherheit, die
verfassungsmäßigen Ansprüchen genügt, und dem gebotenen Schutz der
Privatsphäre der Bürger ist schwierig. Mit dem jetzt vorgelegten
Entwurf für das neue BKA-Gesetz scheinen sich die Innenexperten der
Koalitionsfraktionen erneut auf sehr dünnes Eis begeben zu haben.
Dass die Erlaubnis zur Online-Durchsuchung von privaten Computern vom
Gesetzgeber gleich bis 2020 festgeschrieben wird, wird nur ein Grund
sein, dass dieses Gesetz erneut vor dem Bundesverfassungsgericht
landen wird.
Noch kritischer ist zu sehen, dass der nötige Schutz der Privatsphäre
zunächst einmal von zwei BKA-Beamten und dem Datenschutzbeauftragten
der Behörde geprüft werden soll. Eine unabhängige Überprüfung dieses
sensiblen Bereiches dürfte der bisherigen Rechtsprechung folgend aus
Sicht der Karlsruher Richter jedoch anders aussehen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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