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Götzl: Politik darf kein Prüfungs-Perpetuum Mobile namens BaFin zulassen

Geschrieben am 13-06-2006

München (ots) - Während einer Anhörung, die der Arbeitskreis
Finanzen und Haushalt der CSU-Landesgruppe der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag zum Thema BaFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht) in München durchführt, forderte
Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB),
heute u.a.:

1. Es müssen klare Zuständigkeiten definiert werden, die künftig
eindeutig sicherstellen: Wofür sind gesetzliche
Prüfungsverbände wie der GVB zuständig, wofür die BaFin, wofür
die Bundesbank und wie werden die Prüfungsergebnisse
untereinander so ausgetauscht, dass Mehrfachprüfungen zu ein
und demselben Sachverhalt künftig ausgeschlossen sind. Das
vermindert automatisch die Notwendigkeit von Sonderprüfungen
und damit Bürokratie für die Banken.

2. Es muss sichergestellt werden, dass die Kriterien, nach denen
BaFin und Bundesbank Sonderprüfungen durchführen, für alle
Beteiligten transparent sind. Es muss darüber hinaus
sichergestellt werden, dass es keine Allmacht einer einzelnen
Behörde außerhalb des vom Gesetzgeber definierten Rahmens gibt.

3. Dazu zählt auch, dass kein Prüfungs-Perpetuum Mobile zugelassen
wird. Als solches kann einem die BaFin sehr wohl erscheinen,
wenn man berücksichtigt, dass zwischen den Jahren 2003 und 2005
die Zahl der Beschäftigten in der Behörde um über 30 Prozent
auf mittlerweile 1.631 Mitarbeiter zugenommen hat. Hier darf
nicht gelten, jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage. Denn
das geht im wahrsten Sinne auf Kosten der Banken, der Kunden
und des Finanzplatzes Deutschland.

4. Es muss das Kostenverursacherprinzip gelten - zumindest in
Teilen. D.h., die BaFin sollte an den Kosten der durch sie
anberaumten Sonderprüfungen beteiligt werden. Bis zur
Abschaffung der Kostenbeteiligung im Jahr 2002 war diese in §
51 KWG (Kreditwesengesetz) geregelt. Diese könnte systematisch
nunmehr gut in das neue Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
(FinDAG) eingepasst werden.

Hintergrund der heutigen Anhörung der CSU-Landesgruppe ist der
Koalitionsvertrag vom 11. November 2005. Dort haben die Berliner
Regierungsparteien das Ziel bekundet, dass sie eine
Finanzmarktaufsicht wollen, "die unter Wahrung des primären Zieles
der Finanzmarktstabilität die bestehenden Aufsichtsstandards mit
Augenmaß und in gleicher Weise wie in den anderen Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union anwendet. Im Lichte der Erfahrungen seit
Schaffung der BaFin als Allfinanzaufsicht sind die Ergebnisse zu
bewerten und gegebenenfalls Arbeitsabläufe und Organisation
anzupassen."


Originaltext: Genossenschaftsverband Bayern e. V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=24076
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_24076.rss2

Pressekontakt:

Dr. Jürgen Gros
Pressesprecher

Genossenschaftsverband Bayern Tel.: (089) 28 68-34 02
Vorstandsstab und Kommunikation Fax: (089) 28 68-34 05
Türkenstraße 22-24 E-Mail: presse@gv-bayern.de
80333 München Web: www.gv-bayern.de


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