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Empfehlung des Generalanwaltes zum Tabakwerbeverbot nicht nachvollziehbar / Zeitschriftenverleger befürchten neue Einschränkungen der Presse- und Werbefreiheit

Geschrieben am 13-06-2006

Berlin (ots) - Nach der Empfehlung des Generalanwaltes am
Europäischen Gerichtshof, die Klage der Bundesregierung gegen das
Tabakwerbeverbot abzuweisen, befürchten die deutschen
Zeitschriftenverleger weitere Einschränkungen der Presse- und
Werbefreiheit durch die EU. "Die EU missbraucht das emotionale Thema
Tabakwerbung, um ihren Einflussbereich ohne Kompetenz auf nationale
Fragen wie die Presse- und Werbefreiheit auszudehnen", betonte
Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger am Dienstag in Berlin. An die Bundesregierung
appellierte der Verband mit der Umsetzung des Tabakwerbeverbotes in
nationales Recht bis zur endgültigen Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes zu warten.

Die Empfehlung des Generalanwaltes, der den Gerichtshof in
völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit über ein Rechtsgutachten
unterstützen soll, bezeichnete Fürstner als "nicht nachvollziehbar".
Folgten die EU-Richter - die an die Empfehlung nicht gebunden sind -
in ihrer für den Herbst erwarteten Entscheidung der Linie des
Generalanwaltes, rechnen die Verleger schon bald mit weiteren
EU-Einschränkungen, beispielsweise bei der Alkohol- oder
Automobilwerbung. "Die Empfehlung ist eine Niederlage für die freie
Marktwirtschaft und den Wettbewerb", so Fürstner weiter. Bei der
Bundesregierung und ihren Vorgängern bedankte sich Fürstner, im Kampf
gegen die Bevormundung von Wirtschaft und Bürgern nicht aufgegeben zu
haben.

Die EU-Argumentation, dass ohne ein europaweites Tabakwerbeverbot
der grenzüberschreitende Binnenmarkt spürbar behindert sei,
bezeichnete Fürstner als ein "durchsichtiges Manöver", nachdem die EU
mit ihren vorherigen Versuchen beim Tabakwerbeverbot mehrfach
gescheitert sei. In der Regel würden maximal ein Prozent der Presse
ins fremdsprachige Ausland exportiert. "Gegen den gesunden
Menschenverstand" sei außerdem, dass Zeitungen und Zeitschriften aus
nicht EU-Ländern ohne Tabakwerbeverbot, wie beispielsweise der
Schweiz, weiter in EU-Staaten mit Tabakwerbeverbot importiert werden
dürften.

Originaltext: VDZ Verb.Deut.Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8830
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8830.rss2


Weitere Informationen:
VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Stefan Michalk
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: s.michalk@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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