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Deutsche Umwelthilfe verklagt DaimlerChrysler-Tochter Smart

Geschrieben am 12-06-2006

Berlin (ots) - 12. Juni 2006: Die Böblinger
DaimlerChrysler-Tochter Smart hat die Erklärung zur Unterlassung
ihrer wettbewerbswidrigen und die Kunden irreführenden Werbung für
den Diesel-Smart bis zur gesetzten Frist am heutigen Montag 15 Uhr
nicht unterzeichnet. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) wird
deshalb wie angekündigt den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf
Unterlassung der rechtswidrigen Werbung für den Diesel-Smart beim
zuständigen Landgericht Stuttgart beantragen. Die Klage wird
unverzüglich eingereicht.

"Wir verlangen die vollständige Tilgung der irreführenden und
wettbewerbswidrigen Werbung, wonach der Smart ForTwo cdi mit einem
`Dieselpartikelfilter` ausgerüstet ist, im Internet, in
Kaufprospekten, in Anzeigen und allen sonstigen Werbeträgern", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Es kann nicht sein, dass
Großkonzerne mit großem Namen glauben, sie könnten ohne öffentliche
Reaktion falsche Tatsachenbehauptungen in die Welt setzen, die nicht
nur ihre potenziellen Kunden täuschen und dem Unternehmen einen
Verkaufsvorteil gegenüber Wettbewerbern mit Diesel-Pkw mit
Partikelfilter verschaffen, sondern in der Folge auch die
gesundheitsschädliche Feinstaubbelastung in den Ballungszentren
anheizen".

Die DUH wirft der DaimlerChrysler-Tochter Smart vor, in ihrem
Werbeauftritt fälschlich den Eindruck zu vermitteln, als sei der
Smart ForTwo cdi serienmäßig mit einem vollwirksamen
"Dieselpartikelfilter" ausgerüstet. In Wirklichkeit stößt der
genannte Diesel-Smart fast 22 mg PM/km aus und schafft damit nur
knapp die seit Anfang 2005 europaweit geltende Euro-4-Norm, die einen
Grenzwert von 25 mg PM/km festlegt. Der PM-Ausstoß des Diesel-Smart
ForTwo cdi überschreitet die geplante Euro-5-Norm von 5 mg PM/km um
mehr als den Faktor vier und stößt rund 20 Mal mehr Ruß aus als
Diesel-Pkw mit echtem Dieselpartikelfilter. Käufer des Smart ForTwo
cdi müssen nach den Mitte Mai veröffentlichten Plänen der
Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der
erstmaligen Zulassung des Kleinwagen sogar eine Strafsteuer in Höhe
von 300 Euro und ab 2008 außerdem eine um 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer
zahlen. Hinzu käme ein überdurchschnittlicher Wertverlust auf dem
Gebrauchtwagenmarkt.

(Siehe auch Pressemitteilung von heute Vormittag unter
www.duh.de.)

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.:
030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030
258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:
ziehm@duh.de


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