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Allg. Zeitung Mainz: Gleich beerdigen - zum Nackt-Scanner

Geschrieben am 23-10-2008

Mainz (ots) - Die Diskussion um den Nackt-Scanner, eine völlig
neue Dimension der Personenkontrolle, wird von wichtigen Akteuren mit
der Feinfühligkeit eines Bulldozers geführt. Die Bundespolizei will
erst mal prüfen, ob das Gerät ihren "Anforderungen" entspricht. Die
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen meint, die
Intimsphäre bleibe schon deshalb gewahrt, weil der Kontrolleur am
Bildschirm das Gesicht der durchleuchteten Person nicht erkenne. Und
das Europaparlament ist, so scheint es, in erster Linie deshalb
beleidigt, weil es von der EU-Kommission nicht rechtzeitig gefragt
wurde. In Wahrheit geht es um die Würde des Menschen, die vom Artikel
Eins des deutschen Grundgesetzes für unantastbar erklärt wird. Die
Sicherheitsbehörden verweisen zurecht darauf, dass der Kampf gegen
den internationalen Terrorismus immer schwieriger wird. Aber es muss
bei der ehernen Regel bleiben: Auch der beste Zweck darf nicht jedes
Mittel heiligen; deshalb wird es eine Waffengleichheit zwischen Gut
und Böse - leider - auch nie geben können. Eine Abwägung ist nötig:
Welche Gefahren drohen, und wie massiv darf der Eingriff in
Grundrechte sein, um sie abzuwehren? Vor allem: Gibt es
möglicherweise ein milderes Mittel, um Unheil abzuwenden? Bei diesem
Aspekt machen es sich Politiker und Sicherheitsbehörden aber allzu
oft viel zu leicht. Deshalb musste in der Vergangenheit das
Bundesverfassungsgericht mehrmals regulierend eingreifen. Sollte der
Nackt-Scanner irgendwann auf dem Tisch des Karlsruher Gerichts
landen, hat er keine Chance, denn er verstößt eklatant gegen das
Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es wäre also klug, ihn gleich zu
beerdigen.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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