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Bundestag muss Erbschaftsteuergesetz nachbessern

Geschrieben am 02-10-2008

Berlin (ots) - "Ein Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes in
der jetzigen Form würde die Existenz Tausender mittelständischer
Unternehmen gefährden und zahlreiche Arbeitsplätze kosten." Mit
diesen Worten hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische
Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, an die Abgeordneten des Deutschen
Bundestags appelliert, den Gesetzentwurf in zentralen Punkten
nachzubessern.

Wenn sich derzeit schon keine politische Mehrheit für einen
Verzicht auf die Erbschaftsteuer finde, müsse diese zumindest
mittelstandsverträglich ausgestaltet werden, betonte Ohoven bei einem
Parlamentarischen Frühstück des BVMW gegenüber Mitgliedern des
Bundestags-Finanzausschusses. Dies gelte insbesondere für folgende
Kernpunkte des Gesetzentwurfs:

- Behaltensfristen von 10 oder gar 15 Jahren nach Übergabe des
Betriebs sind für keinen Unternehmer seriös kalkulierbar. Bereits
eine Beschränkung auf fünf Jahre würde eine wesentliche Entschärfung
bedeuten.

- Die "Fallbeilregelung", dass bei einem Verkauf des Unternehmens
selbst kurz vor Ablauf der Behaltensfrist die Erbschaftsteuer in
voller Höhe fällig wird, darf keinen Bestand haben. Die
Kreditwürdigkeit des Betriebs wäre von vornherein um die potenzielle
steuerliche Belastung geschmälert - die Banken richten sich bereits
heute auf diesen Fall ein.

- Ebenso zu streichen sind die Regelungen zum Verwaltungsvermögen.
Zum einen ist eine Prozessflut programmiert zu der Frage, welches
Vermögen als steuerlich begünstigtes Betriebs- und welcher Teil als
Verwaltungsvermögen gilt. Zum anderen hat der Unternehmer mit der
Entscheidung, sein Vermögen in den Betrieb einzubringen, bewiesen,
dass er seine wirtschaftliche und soziale Verantwortung ernst nimmt
und Risiken damit eingeht.

- Beim Betriebs- und Grundvermögen muss für weitläufige Verwandte
(Nichten, Neffen, Lebenspartner) in der Steuerklasse muss ein
günstigerer Tarif gelten als für fremde Dritte in der Steuerklasse
III. Als Folge der demografischen Entwicklung treten nicht mehr nur
Kinder, sondern in zunehmendem Maße auch weiter entfernte Verwandet
die Erbfolge an.

Die Reform der Erbschaftsteuer dürfe nicht dazu führen, so der
Mittelstandspräsident, dass die Belastung der Klein- und
Mittelbetriebe noch höher ausfällt, als dies schon heute der Fall
ist. "Es muss unser gemeinsames Ziel sein, den unternehmerischen
Mittelstand in Deutschland zu stärken."

Nach dem bisherigen Zeitplan soll der Deutsche Bundestag am 17.
Oktober, der Bundesrat Anfang November abschließend über die
Erbschaftsteuerreform entscheiden.

Originaltext: BVMW
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51921
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51921.rss2

Pressekontakt:
BVMW Presse
Eberhard Vogt
Tel.: 030 / 53 32 06 20
E-Mail: presse@bvmw.de
Web: www.bvmw.de


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