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SoVD begrüßt Kabinettsbeschluss zur UN-Konvention für behinderte Menschen

Geschrieben am 01-10-2008

Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt, dass das Kabinett
die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen endlich
gebilligt hat. Nun muss die Ratifizierung der UN-Konvention durch
Bundestag und Bundesrat zügig erfolgen.

Aus der UN-Konvention ergibt sich auch Handlungsbedarf für
Deutschland. Zum Beispiel enthält die UN-Konvention einen klaren
Handlungsauftrag für eine umfassende Barrierefreiheit und für die
Inklusion behinderter Kinder in der Schule.
Hier gibt es auch in Deutschland noch großen Nachholbedarf.
Der SoVD erwartet daher von der Umsetzung der UN-Konvention in
Deutschland wichtige Impulse für die Verwirklichung einer umfassenden
Gleichstellung und einer vollständigen gesellschaftlichen Integration
behinderter Menschen.

Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtlich
bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen
sichert. Mit der Konvention verpflichten sich die Staaten, eine
umfassende Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen in allen
Bereichen der Gesellschaft sicherzustellen.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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