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Singhammer/Fischbach: Kinderförderungsgesetz ist Erfolg der Union

Geschrieben am 26-09-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der abschließenden Beratung des
Kinderförderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes
Singhammer MdB und die zuständige Berichterstatterin, Ingrid
Fischbach MdB:

Nach dem Elterngeld gelingt nun das zweite Leuchtturmprojekt in
der Familienpolitik. Ziel des Kinderförderungsgesetzes ist es, bis
2013 für 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren einen Betreuungsplatz
zu schaffen, einen Rechtsanspruch zu verankern und das Betreuungsgeld
einzuführen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gestärkt
und die Wahlfreiheit der Familien, wie sie ihr Leben mit Kindern
gestalten, gesichert.

Für Eltern ist es wichtig, alternative, flexible und passgenaue
Betreuungsangebote für ihr Kind zu haben- und da leisten die
Tagesmütter einen wertvollen Beitrag. Aber auch privat-gewerbliche
Anbieter sollen verstärkt die Möglichkeit der Förderung erhalten- nur
so sind die angestrebten 35% zu erreichen.

Es ist vor allem der Union zu verdanken, dass durch das
Kinderförderungsgesetz insbesondere die Kindertagespflege und damit
auch die Großtagespflege gestärkt werden konnte. Das Gesetz trägt
dazu bei, dass das Berufsbild der Tagesmütter auf Dauer attraktiver
wird. Mittelfristig soll die Kindertagespflege eine angemessen
vergütete Vollzeittätigkeit werden. Eine entsprechend angemessene
Entlohnung und eine Verbesserung der Qualifizierung der
Tagespflegepersonen und der Kindertagespflege an sich, sind daher von
großer Bedeutung. Mit dem Kinderförderungsgesetz tragen wir diesen
Anliegen Rechnung.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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