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Allg. Zeitung Mainz: Zu Kinderrechten - "Einstellung muss sich ändern"

Geschrieben am 19-09-2008

Mainz (ots) - Kinderrechte werden in Deutschland bis heute nicht
selten mit Füßen getreten. Das geht von mangelnden Bildungschancen,
Spielverboten wegen Lärmbelästigung bis zu Kindesmisshandlungen und
-vernachlässigungen mit Todesfolge. Würde sich daran etwas ändern,
wenn die Kinderrechte in der Verfassung stünden? Der Anlauf der
Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen, sie dort zu verankern, ist
im Bundesrat gescheitert. Dabei ging es allerdings im Hintergrund um
eine ganz andere Frage als um die, ob Kinder eigens verankerte Rechte
haben müssen oder nicht. Deutschland hat 1992 die
UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, und durch das Grundgesetz sind
Kinder natürlich seit jeher geschützt. Die explizite Erwähnung der
Kinder hätte nach Ansicht vieler aber ein Signal sein können, das in
Rechtsprechung und Verwaltung die Position des Nachwuchses zusätzlich
gestärkt hätte. Aber nach Ansicht vieler Gegner hätte es die Rechte
der Eltern geschwächt - gegenüber ihren Kindern, vor allem aber auch
gegenüber dem Staat. "Pflege und Erziehung der Kinder sind das
natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
Pflicht", steht im Grundgesetz. Könnte der Staat durch ein
Kinderrecht in der Verfassung da Elternhoheit einschränken, etwa
durch eine verpflichtende vorschulische Erziehung? Es ist traurig,
dass solches Lagerdenken die Abstimmung bestimmte. Andererseits: Was
sich ändern muss, ist sowieso etwas anderes als ein Gesetz. Es geht
um die Einstellung der Gesellschaft zu Kindern und dem, was ihnen
zusteht. Und das lässt sich nicht per Verfassung verordnen.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
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Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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