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Bleser/Mortler: Erste Anhörung gutes Zeichen für Zukunft des Absatzfonds

Geschrieben am 19-09-2008

Berlin (ots) - Zur mündlichen Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der
gesetzlichen Beitragspflicht zum Absatzfonds der Land- und
Ernährungswirtschaft erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige
Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:

Die mündliche Verhandlung der Bundesverfassungsrichter deutet
darauf hin, dass der Absatzfonds gute Chancen hat, als
verfassungskonform bewertet zu werden. Eine solche Entscheidung würde
dazu beitragen, die Stellung Deutschlands als einer der größten
Agrarexporteure der Welt zu sichern.

Die Erweiterung der EU geht mit einer verschärften Konkurrenz
einher. Wer hier anhaltend bestehen will, muss mit vereinten Kräften
neue Märkte erschließen und bestehende Handelsbeziehungen pflegen.
Würde man auf die zentrale Absatzförderung zugunsten einer
privatrechtlichen Organisationsform verzichten, entfiele ein
schlagkräftiges Instrument zur Sicherung der deutschen Marktstellung
und Wettbewerbsfähigkeit. Diese Funktion des Absatzfonds wird durch
den Binnenmarkt nicht überholt, sondern durch die Folgen der Reformen
der gemeinsamen Agrarpolitik notwendiger denn je. Nur gemeinsam ist
man stark. Das haben auch zahlreiche andere Länder erkannt und die
Einrichtung des deutschen Absatzfonds kopiert.

Der Deutsche Bundestag ist sich der Schlüsselrolle des Absatzfonds
für die erfolgreiche Vermarktung deutscher Produkte bewusst und hat
daher in der Vergangenheit das Absatzfondsgesetz mehrfach überprüft
und an die veränderten EU-Realitäten angepasst.

Einen zentralen Anteil am Erfolg dieser Institution haben die in
den zahlreichen Produktausschüssen vertretenen Beitragszahler. Sie
geben die Richtung vor.

Die Verbraucher wünschen und fordern herkunftsbezogene Aussagen.
Befragungen und Kaufverhalten verdeutlichen dies immer wieder. Der
von der EU im vergangenen Jahr beschlossene Gemeinschaftsrahmen hat
neue Bereiche für Werbung mit Herkunftsbezeichnung geöffnet. Dies
gilt für nationale Gütezeichen, geschützte Herkunftsbezeichnungen,
Werbemaßnahme in Drittländern sowie EU-kofinanzierte Maßnahmen.

Absatzförderung ist weit mehr als nur Werbung. Aufgabenfelder wie
Hilfen für Messeauftritte im In- und Ausland, Schulungen von
Mitarbeitern sowie die Markt- und Preisberichterstattung seien an
dieser Stelle genannt, die meist im Lichte der Öffentlichkeit wenig
wahrgenommen, aber immens wichtig sind.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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