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Geplantes Zweitmeinungsverfahren für Orphan Drugs verzögert Behandlung / Patienten mit seltenen Erkrankungen nicht verunsichern!

Geschrieben am 18-09-2008

Berlin (ots) - Den heutigen Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA), die Entscheidung über das so genannte
Zweitmeinungsverfahren bei der Verordnung von konstenintensiven,
besonderen Arzneimiteln zu vertagen, kommentiert der Bundesverband
der Pharmazeutischen Industrie (BPI): "Der G-BA hat sich in seiner
heutigen Sitzung lediglich mit technischen Fragen auseinandergesetzt
und die im Stellungnahmeverfahren vorgebrachten Kritikpunkte in der
Diskussion nicht berücksichtigt. Deshalb befürchtet der BPI weiterhin
eine Verschlechterung der Versorgung von Patienten mit seltenen
Krankheiten. Behandlungen werden verzögert und mit zusätzlichen
bürokratischen Hürden erschwert. Der G-BA plant ein
Zweitmeinungsverfahren, mit dem Spezialpräparate, die z.B. zur
Behandlung von Patienten mit einer schweren oder lebensbedrohlichen
seltenen Erkrankung notwendig sind, nur noch nach Einholung einer
besonderen Genehmigung durch einen Zweitgutachter zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Das
Zweitmeinungsverfahren nach Lesart des G-BA ist langwierig und
bürokratisch. Es ist grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn
Alternativtherapien zur Verfügung stehen. Dies ist bei Arzneimitteln
gegen seltene Erkrankungen, so genannten "Orphan Drugs", nicht der
Fall. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier ein Werkzeug
installiert werden soll, um Patienten den Zugang zu diesen
Arzneimitteln zu erschweren. Orphan Drugs gehören nicht in das
Zweitmeinungsverfahren", erklärte heute Prof. Dr. Barbara Sickmüller,
stellv. BPI-Hauptgeschäftsführerin in Berlin.

Bei schweren seltenen Erkrankungen sei eine sichere, schnelle und
bestmögliche Versorgung mit "Orphan Drugs" notwendig, so Sickmüller
weiter. Der schnelle Zugang des Patienten zu diesen Arzneimitteln und
die Therapiefreiheit des Arztes dürften daher nicht beeinträchtigt
werden. "Ärzte, die Patienten mit seltenen Leiden behandeln, sind
hoch spezialisiert. Eine Überprüfung der Diagnose durch einen
Zweitgutachter bringt bei seltenen Erkrankungen keinen zusätzlichen
Erkenntnisgewinn und verzögert den Beginn der Therapie daher unnötig.
Der Gemeinsame Bundesausschuss schießt in seinem Richtlinienvorschlag
über das Ziel hinaus und erschwert Patienten den Zugang zu
notwendigen Behandlungen."

Patienten könne es passieren, dass ihnen in einer Klinik
verordnete "Orphan Drugs" in der ambulanten Weiterbehandlung aufgrund
eines negativ beschiedenen Zweitmeinungsverfahrens nicht mehr zur
Verfügung stehen, so Sickmüller. Auch die Auswahl der "Orphan Drugs",
die in das Zweitmeinungsverfahren einbezogen werden sollen, sei
willkürlich, nicht transparent und kaum nachvollziehbar.

Der BPI hat zusammen mit den von ihm vertretenen Herstellern von
Orphan Drugs das BPI-Positionspapier zum Thema "Orphan Drugs"
aktualisiert und darin u. a. auch Vorschläge erarbeitet, das
Anreizsystem zur Entwicklung von Orphan Drugs in Deutschland
auszubauen. Dieses Positionspapier ist erhältlich bei der
BPI-Geschäftsstelle.

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Straßmeir
Geschäftsfeldleiter Medien
Head of Media Affairs
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
German Pharmaceutical Industry Association (BPI)
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Tel.: +49 (0 )30 2 79 09-1 31
Fax.: +49 (0) 30 2 79 09-3 31
Internet: www.bpi.de
E-Mail: wstrassmeir@bpi.de


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