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Eichhorn: Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Alkoholmissbrauch zu verhindern

Geschrieben am 15-09-2008

Berlin (ots) - Anlässlich einer Anhörung zum Nationalen
Aktionsplan Alkohol des Drogen- und Suchtrates erklärt die
Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Fachleute aus dem wissenschaftlichen und dem medizinischen
Bereich, der Suchthilfe sowie Vertreter von Krankenkassen machten bei
der Anhörung deutlich, dass das Ausmaß des Alkoholmissbrauchs
beängstigende Züge angenommen hat. Vereinzelte Maßnahmen einzelner
Akteure seien daher nicht ausreichend, um übermäßigen Alkoholkonsum
zu begegnen. So ist nach Aussagen von Prof. Bühringer der Anteil der
riskanten Trinker in Deutschland erschreckend hoch. Nur 10 Prozent
der Bevölkerung konsumieren 50 Prozent des in Deutschland getrunkenen
Alkohols. Vertreter von Krankenkassen und der Deutschen
Rentenversicherung Bund wiesen zudem darauf hin, dass neben den
gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen des Alkoholmissbrauchs für
die Gesellschaft auch enorme Kosten entstehen. Die Folgen übermäßigen
Alkoholkonsums schlagen bei den Krankenkassen jährlich mit mehreren
Millionen Euro zu Buche.

Die Ergebnisse der Anhörung zeigen, dass es Ziel aller Maßnahmen
sein muss, das Einstiegsalter in den Alkoholkonsum von derzeit 11,8
Jahren erheblich zu senken und der Gesellschaft die Risiken des
Alkoholkonsums bewusst zu machen. Die Fachleute waren sich einig,
dass einer verstärkten Präventionsarbeit dabei eine entscheidende
Bedeutung zukommt. Insbesondere Jugendliche, Schwangere, aber auch
Eltern müssen intensiver als bisher über die Folgen des
Alkoholkonsums für die eigene Gesundheit sowie für die Gesundheit
ihrer Kinder informiert werden. Die Rolle der Eltern als Vorbild muss
deutlicher herausgestellt werden.

Nur effektive Kontrollen garantieren einen wirksamen Jugendschutz.
Der konsequenten Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes, des Gaststättengesetzes sowie des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags kommt daher eine entscheidende
Bedeutung zu. So ist im Bereich der Alkoholwerbung in Paragraph 6 des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags festgelegt, dass sich
Alkoholwerbung weder an Minderjährige richten, noch durch die Art der
Darstellung diese besonders ansprechen oder beim Genuss von Alkohol
darstellen darf. Die Umsetzung dieses Paragraphen muss konsequent
durchgesetzt werden. Das gleiche gilt für das im Jugendschutzgesetz
festgelegte Abgabeverbot von Alkoholika an Minderjährige bzw. unter
16-jährige sowie das Abgabeverbot von Alkohol an erkennbar Betrunkene
durch das Gaststättengesetz.

Von vielen Experten wurden darüber hinaus weitergehende
gesetzliche Maßnahmen gefordert. Der Städte- und Gemeindebund wies in
seiner Stellungnahme darauf hin, dass zur Durchsetzung der
gesetzlichen Bestimmungen der Einsatz jugendlicher Testkäufer
unerlässlich ist. Eine neue Schweizer Studie unterstreicht die
präventive Wirkung von Testkäufen eindrucksvoll: Während im Jahr 2000
noch 83,5 Prozent der jugendlichen Testkäufer Alkohol ausgehändigt
bekamen waren es 2007 nur noch 27,7 Prozent.

Von mehreren Fachleuten wurde außerdem auf den Zusammenhang
zwischen Verfügbarkeit und Konsum des Alkohols hingewiesen. Eine
Beschränkung des Verkaufs von Alkohol z. B. auf Volljährige würde den
Konsum reduzieren.

Angesichts des Umfangs des Alkoholmissbrauchs in Deutschland ist
es notwendig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Jugendliche vor
gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zu schützen, aber auch
Erwachsene zu einem verantwortungsbewussten und risikoarmen Konsum
anzuhalten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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