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Der Tagesspiegel: Wer nach BAT bezahlt wird, kann verlangen, unabhängig vom Alter in die höchste und teuerste Altersstufe eingruppiert zu werden

Geschrieben am 11-09-2008

Berlin (ots) - Wer nach BAT bezahlt wird, kann verlangen, in die
höchste und teuerste Altersstufe eingruppiert zu werden - egal, wie
alt er wirklich ist. Denn eine Staffelung der Gehälter allein nach
Lebensalter ist diskriminierend und damit rechtswidrig. Das folgt
nach einem Bericht des "Tagesspiegel" (Freitagausgabe) aus einem
neuen Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin. Geklagt hatte ein
39-jähriger Angestellter des Landes Berlin, der bezahlt werden
wollte wie ein 47-Jähriger. Die 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts
unter Vorsitz von Peter Rausch gab ihm Recht. Berlin muss den Mann
rückwirkend zum 1. September 2006 in die höchste Tarifstufe
eingruppieren und entsprechend vergüten. Im öffentlichen Dienst in
Berlin gibt es nach Angaben des "Tagesspiegel" annähernd 50.000
Arbeiter und Angestellte, die nach BAT bezahlt werden. Für das Land
kann das Urteil also teuer werden. Es trifft außerdem in eine Zeit
festgefahrener Tarifverhandlungen und Streiks. Die Gewerkschaft Verdi
begrüßte den Richterspruch und kündigte an, allen Mitgliedern dazu zu
raten, ihren Anspruch schnellstmöglich geltend zu machen.

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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