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EuGH bestätigt deutsches System der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern

Geschrieben am 11-09-2008

Berlin (ots) - Deutschlands Apotheker begrüßen das heutige Urteil
des Europäischen Gerichtshofs, der das hierzulande bewährte System
der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern bestätigt hat.
"Erfreulich ist, dass der EuGH der Souveränität der Mitgliedstaaten
bei der Ausgestaltung ihrer Arzneimittelversorgung offensichtlich
mehr Bedeutung beimisst als die EU-Kommission", erklärte Magdalene
Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.

Mit der heutigen Entscheidung des EuGH wurde eine Klage der
Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland
abgewiesen. Krankenhäuser sind in Deutschland berechtigt, ihre
Arzneimittelversorgung mit eigenen oder externen Apotheken zu
organisieren. Dabei muss bei der Inanspruchnahme externer Apotheken
eine Versorgung aus einer Hand gewährleistet sein. Hiergegen richtete
sich die EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren. Sie
vertrat die Auffassung, dass das Erfordernis der Krankenhausnähe
externer Apotheken mit dem EU-Vertrag unvereinbar sei.

Der Gerichtshof folgte dagegen im wesentlichen den Schlussanträgen
des Generalanwalts Yves Bot. Der EuGH sah die deutschen Regelungen
als gerechtfertigt an, da sie dem angestrebten Gesundheitsschutz
dienen. Darüber hinaus seien sie auch erforderlich, um das von jedem
Mitgliedstaat in eigener Verantwortung zu definierende Niveau der
Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die für öffentliche Apotheken
bei der Krankenhausversorgung geltenden Vorschriften stellten
lediglich sicher, dass die Qualität der externen Versorgung das
Niveau der Qualität durch eigene Krankenhausapotheken erreiche.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Christian Splett, Referent Wirtschaftspresse
Tel.: 030 40004-137, Fax: -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de


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