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Hüppe: Nachbesserungen beim Bedienzuschlag für Menschen mit Behinderungen reichen nicht

Geschrieben am 11-09-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Debatte um die Einführung weiterer
Bedienzuschläge bei der Deutschen Bahn AG erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Nach Äußerungen von Bahnchef Hartmut Mehdorn will die Deutsche
Bahn AG behinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50 vom
geplanten Bedienzuschlag bei einem Kauf von Fernverkehrs-, Sparpreis-
oder Auslandsfahrkarten am Schalter freistellen. Erste Äußerungen des
Unternehmens gingen dahin, alle Menschen mit Behinderungen vom
Zuschlag zu befreien, die besonders auf den personalbedienten Verkauf
angewiesen sind. Hierunter fasste die Deutsche Bahn AG zunächst
Menschen mit Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von 70.

Es ist gut, dass die Deutsche Bahn AG ihre Pläne zum
Bedienzuschlag zugunsten behinderter Menschen nachgebessert hat. Die
Nachbesserungen reichen jedoch nicht aus. Auf Unterstützung beim
Ticketkauf sind beispielsweise auch Menschen mit einer
Lernbehinderung häufig angewiesen. Viele dieser Menschen haben einen
Grad der Behinderung unter 50 und damit keinen
Schwerbehindertenausweis. Je nach Ausprägung der Behinderung haben
sie Leseschwächen oder können die Abfolge beim Ticketkauf am
Automaten oder am Computer nicht nachvollziehen. Der Verweis der
Deutsche Bahn AG auf den zuschlagsfreien Fahrkartenkauf am Automaten
oder zuhause am Computer nützt diesen Menschen nichts.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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