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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. imformiert: Verfassungsgericht stellt zahlreiche kritische Fragen, Chance für Millionen Pendler

Geschrieben am 10-09-2008

München (ots) - Bei der heutigen mündlichen Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zeichnet sich eine
Entscheidung zugunsten der Steuerzahler ab. Nachdem mehrere
Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof die Kürzung der
Pendlerpauschale um 20 Kilometer bereits als verfassungswidrig
beurteilt hatten, liegt die Entscheidung nun bei den Karlsruhern
Richtern. Beobachter der Verhandlung wie der Bundesverband der
Lohnsteuerhilfevereine, die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und der Haufe
Verlag sehen die weitere Entwicklung optimistisch und hoffen auf
einen Urteilsspruch, der die Pendler wieder besser stellt.

Insgesamt ging es bei dem heutigen mit Spannung erwarteten Termin
um vier Verfahren. Eines davon hatte die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
für ein Ehepaar aus dem Saarland angestrengt. Die Mitglieder des
Lohnsteuerhilfevereins hatten geklagt, weil das Finanzamt bei ihrem
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2007 nicht die volle
Entfernungspauschale anerkannt hatte. "Das Finanzgericht im Saarland
hat uns bereits im März 2007 in unserer Auffassung bestätigt",
kommentiert Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe
Bayern e.V., dem größten Mitgliedsverein des Bundesverbandes der
Lohnsteuerhilfevereine (BDL). "Die heutigen Aussagen haben uns in
unserer Annahme bestärkt, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle
Entscheidungen getroffen hat, die rückgängig gemacht werden müssen."

Erwartungsgemäß stand die Frage nach dem Netto- bzw.
Werkstorprinzip im Vordergrund. Bereits der Bundesfinanzhof war der
Auffassung, dass die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für den Weg zur
Arbeitsstätte Erwerbsaufwendungen seien. Auch in Karlsruhe zeichnete
sich diese Auffassung ab. Folgt man ihr, müssten diese Fahrtkosten
berücksichtigt werden. So sieht es der Grundsatz der Besteuerung nach
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Hinzu kommt, dass diese
Ausgaben nicht vermieden werden können und - wie der Klägervertreter
Professor Gerhard Geckle deutlich machte - nicht privat veranlasst
seien. Schließlich sei die Fahrt zur Arbeit unabdingbar, um Einkünfte
zu erzielen und so seinen Lebensunterhalt zu gestalten. Zum anderen
stehe es nach dem Grundgesetz jedem zu, seinen Wohnsitz frei zu
wählen.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde
1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd
500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine
in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und
Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger
Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im
Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96
Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von
zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.

Originaltext: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60304
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60304.rss2

Pressekontakt:
Gerald Ahlendorf
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Tel: 09122 / 85688
E-Mail: g.ahlendorf@lohi.de


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