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BA: Kinderzuschlag zum 1. Oktober verbessert

Geschrieben am 10-09-2008

Nürnberg (ots) - Zum 1. Oktober 2008 treten Änderungen beim
Kinderzuschlag in Kraft, die die Lebenssituation von Familien mit
geringem Einkommen verbessern. So gelten dann niedrigere Grenzen für
das erforderliche Mindesteinkommen: Für Alleinerziehende liegt sie
bei 600 Euro, für Paare bei 900 Euro monatlich. Gleichzeitig wird die
Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens verringert, und
zwar von bisher 70 auf 50 Prozent. Durch diese Änderungen erhöht sich
der Kreis der Berechtigten für den Kinderzuschlag deutlich.

Familien, die durch die Gesetzesänderung den Kinderzuschlag
erstmalig erhalten können, sollten vollständige und aktuelle
Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und eventuellen anderen bezogenen
Leistungen zusammen mit dem Antrag einreichen. Die Antragsformulare
sind im Internet unter www.kinderzuschlag.de und bei den örtlichen
Familienkassen erhältlich.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt es eine deutliche
Erleichterung: Sie erhalten einen Kurzantrag, der ihnen von den
Trägern der Grundsicherung übersandt wird. In diesen Fällen kann auf
bereits erfolgte Berechnungen zum ALG II zurückgegriffen werden.

Sollte trotz Erreichens der neuen Mindesteinkommensgrenzen mit
Einkommen, Kindergeld, möglichem Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld der
Gesamtbedarf der Familie nicht gedeckt sein, kann Kinderzuschlag
nicht gewährt werden. In diesen Fällen ist es möglich, dass ein
Anspruch auf ALG II besteht, der bei den örtlich zuständigen Trägern
der Grundsicherung zu beantragen ist.

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat sich mit
personellen und organisatorischen Maßnahmen auf eine Zunahme der
Anträge eingestellt. Dadurch soll eine zeitnahe Bearbeitung
gewährleistet werden und der Kinderzuschlag den zusätzlich
berechtigten Familien schnellstmöglich zur Verfügung stehen.

Alle Informationen zum Kinderzuschlag sind vorbehaltlich der
Entscheidung des Bundesrates und der letztendlichen Veröffentlichung
im Bundesgesetzblatt.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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