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BA: Mit dem Ausbildungsbonus älteren Jugendlichen eine Ausbildung ermöglichen

Geschrieben am 03-09-2008

Nürnberg (ots) - Jugendliche, die schon über ein Jahr die Schule
verlassen haben und sich seitdem erfolglos um eine berufliche
Ausbildung bemüht haben, brauchen eine Chance. Deshalb können
Arbeitgeber, die für diese Jugendlichen zusätzlich einen
Ausbildungsplatz schaffen, rückwirkend ab 01.07.2008 einen
Ausbildungsbonus erhalten.

Höhe des Ausbildungsbonusses
Je nach Höhe der Ausbildungsvergütung beträgt der finanzielle
Zuschuss 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro. Gezahlt wird in zwei Raten: 50
Prozent nach der Probezeit, 50 Prozent nach der Anmeldung zur
Abschlussprüfung.
Beantragen
Arbeitgeber müssen den Ausbildungsbonus vor Beginn der Ausbildung bei
der Agentur für Arbeit zunächst formlos beantragen.
Zusätzliche Ausbildungsverträge
Eine Förderung setzt voraus, dass ein zusätzlicher Ausbildungsplatz
bereitgestellt wird. Zusätzlich ist ein Ausbildungsplatz, wenn bei
Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsplätze einschließlich des
neuen Ausbildungsvertrags höher ist als der Durchschnitt der drei
vorhergehenden Jahre jeweils zum Jahresende. Der Nachweis der
Zusätzlichkeit erfolgt durch eine Bescheinigung der zuständigen
Kammer.
Für welche Jugendlichen wird der Bonus gewährt?
Der Ausbildungsbonus wird in jedem Fall gewährt, wenn ein
Jugendlicher ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder
Hauptschulabschluss eingestellt wird, der sich bisher erfolglos um
eine Lehrstelle bemüht hat.
Ein Anspruch auf den Ausbildungsbonus besteht auch bei Einstellung
eines sozial benachteiligten oder lernbeeinträchtigten Jugendlichen.
In diesen Fällen können zusätzlich auch die Ausbildung begleitende
Hilfen in Form individuell zugeschnittener Lernunterstützung in
Anspruch genommen werden.
Für Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss, die seit mindestens
einem Jahr, oder mit höherem Schulabschluss, die seit mindestens zwei
Jahren einen Ausbildungsplatz suchen, kann im Einzelfall ein Bonus
gewährt werden.

Für Jugendliche, die den Ausbildungsplatz wegen Insolvenz,
Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben
und Schwierigkeiten haben, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden,
wird ebenfalls ein Ausbildungsbonus gewährt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für
Arbeit oder rufen Sie uns an unter 01801 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9
ct/min; Mobilfunkpreise abweichend

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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