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Versandapotheken: "Bayerische Bundesratsinitiative ist wettbewerbs-, mittelstands und verbraucherfeindlich" / Gesetzesantrag zum Arzneiversandhandel ignoriert Verbraucherwünsche

Geschrieben am 02-09-2008

Berlin (ots) - Der Vorsitzendes des Bundesverbands Deutscher
Versandapotheken (BVDVA), Christian Buse wies das von einigen
Bundesländern geplante Versandverbot für rezeptpflichtige
Arzneimittel scharf zurück. Im Vorfeld des am 3. September tagenden
Bundesratsfachausschusses sagte er in einer Pressekonferenz in
Berlin: "Die im Gesetzesantrag geschilderten Probleme gehen an den
tatsächlichen Verhältnissen auf dem Versandapothekenmarkt vorbei. Der
Schutz vor unliebsamer Konkurrenz - in diesem Fall: der Schutz der
Präsenzapotheker vor Wettbewerb durch Versandapotheken - ist keine
akzeptable wirtschaftliche und politische Begründung, um einen
Eingriff in die Berufsfreiheit der Versandapotheken zu
rechtfertigen." Es handele sich vielmehr um ein Geschenk an die
Apotheker, das vor dem Hintergrund der in Bayern anstehenden
Landtagswahl am 28. September zu interpretieren sei.

Hintergrund der Diskussion ist der Gesetzesantrag, den die
Freistaaten Sachsen und Bayern dem Bundesrat vorgelegt haben. Dessen
Ziel ist, den Bundesbürgern den Bezug ihrer rezeptpflichtigen
Medikamente bei seriösen deutschen Versandapotheken zu verbieten.
Auch der Münchner Rechtsanwalt Thomas Bruggmann betrachtet die in dem
Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen als ungeeignet, um die Verbraucher
zu schützen. Die den Antrag begründenden Behauptungen seien in weiten
Teilen sachlich falsch und beruhten auf "Mythen".

In der Antragsbegründung steht unter anderem, dass Patienten nicht
in der Lage seien, legale von illegalen Anbietern zu unterscheiden.
Diese unwissentliche Nutzung des illegalen Versandhandels mit
Arzneimitteln habe zu einem signifikanten Anstieg der
Arzneimittelfälschungen geführt. "Fakt ist: Im legalen deutschen
Versandhandel sind Arzneimittelfälschungen bislang nicht bekannt
geworden. Auch nach Auffassung des Bundeskriminalamts sind
Versandapotheken in der legalen Verteilerkette nicht anfälliger für
Fälschungen als Präsenzapotheken", so Bruggmann. Denn
Versandapotheken bezögen ihre Medikamente über die gleiche
Verteilerkette, also vom Großhandel oder der pharmazeutischen
Industrie, wie traditionelle Apotheken. Die Zahl der
Arzneimittelfälschungen sei im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006
sogar gesunken. Gerade durch Zulassung des regulierten Versandhandels
durch Apotheken sei den illegalen Anbietern das Wasser abgegraben
worden. Der Versand gefälschter Arzneimittel durch illegale
ausländische Anbieter könne auch durch ein Versandverbot für
verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht verhindert werden. Im
Gegenteil: Durch das Verbot des legalen Versandes rezeptpflichtiger
Arzneien öffne man den illegalen Anbietern Tür und Tor. Buse wies
darauf hin, dass Verbraucher sich gut vor Fälschern schützen könnten
und dies auch täten: "Seriöse Anbieter zeichnen sich durch ein
Höchstmaß an Transparenz aus. Auf dem Impressum der Versandapotheke
stehen Name des persönlich haftenden Apothekers, die zuständige
Aufsichtsbehörde und die Anschrift der Apotheke."

Eine weitere, den Antrag stützende Behauptung ist, dass der legale
Versandhandel mit Arzneimitteln seit Zulassung keinen nennenswerten
Marktanteil erlangt habe. "Fakt ist: Der Anteil des Versandhandels am
Gesamtumsatz nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel hat im Jahr
2007 einen Marktanteil von fünf Prozent erreicht, und zwar bei guter
Qualitätsbewertung der Versandapotheken durch die Stiftung
Warentest", so Bruggmann. Dies sei eine gute Entwicklung für eine
neue Vertriebsform.

Auch ein weiteres Argument aus der Antragsbegründung griff der
Verbandsvorsitzende korrigierend auf. So befürchten die
Antragssteller, dass die Entwicklung des Arzneiversandhandels den
bislang existierenden ordnungspolitischen Rahmen für eine sichere und
flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Frage
stelle. Buse: "Trotz Zulassung des Arzneimittelversandhandels ist die
Zahl der Apotheken vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2007 gewachsen. Auch
der Umsatz der Apotheken hat sich in dieser Zeit gesteigert." Es
bestünde überdies ein Widerspruch in dem Vorwurf, dass sich der
Versandhandel angeblich nicht in relevanter Weise entwickele aber
zugleich die Flächendeckung gefährde.

Die Politik dürfe ferner nicht vergessen, dass Versandapotheken
gerade immobile Menschen mit Arzneimitteln versorgen, die in Gebieten
mit geringer Apothekendichte leben und vor allem über den Versandweg
die notwendigen Arzneien günstig, sicher und pünktlich erhielten.

Buse erinnerte auch daran, dass es bei der Diskussion der
Mittelstandsaspekt nicht vernachlässigt werden dürfe: "Viele der
großen Versandapotheken, die nicht selten in strukturschwachen
Regionen Millioneninvestitionen in moderne Logistikzentren und
Arbeitsplätze realisiert haben, können nicht auf die Umsätze aus dem
Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel verzichten. Hier
stehen nicht nur Arbeitsplätze sondern auch die Existenz auf dem
Spiel."

Bruggmann: "Gerade angesichts des morgen am Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beginnenden Verfahrens zur
Liberalisierung des europäischen Apothekenmarktes erscheint mir die
aktuelle deutsche Diskussion rückwärtsgerichtet und wenig sinnvoll."
Am morgigen Mittwoch verhandelt der EuGH die Frage, ob das deutsche
Fremdbesitzverbot mit dem Europarecht vereinbar ist. Bei dieser
Vorverhandlung wird noch keine Entscheidung getroffen.

Die Statements der Pressekonferenz stehen unter www.bvdva.de zum
Download bereit.

Originaltext: BVDVA Bundesverb. dt. Versandapotheken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43693
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43693.rss2

Pressekontakt:
Kerstin Kilian
Wandschicht 15
33154 Salzkotten
Tel: 05258 / 991113
Mobil: 0170 / 2824620
E-Mail: info@bvdva.de
www.bvdva.de


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