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NABU protestiert gegen Kormorantötung am Bodensee

Geschrieben am 01-09-2008

Stuttgart/Berlin (ots) - Allen Protesten zum Trotz beginnt heute
(1.9.) die gezielte Kormorantötung am deutschen Bodensee. Das
Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat dem neuerlichen Antrag der
Angler und Fischer stattgegeben und erlaubt den Abschuss der großen
schwarzen Vögel - selbst im EU-Vogelschutzgebiet. "Während die
abgereisten Sommergäste zuhause vom Vogel- und Naturparadies Bodensee
schwärmen, wird in eben diesem Paradies die Flinte auf den Kormoran
angelegt", kritisierte der stellvertretende Landesvorsitzende des
NABU Baden-Württemberg, Walter Caroli. "Ab sofort darf wieder auf den
'Allzweck-Sündenbock' gefeuert werden. Dass dafür eine fachlich und
rechtlich haltbare Begründung fehlt, geht im Pulverdampf unter." In
seiner offiziellen Stellungnahme an das RP hatte der NABU gefordert,
den Abschuss umgehend und vollständig einzustellen.

Der NABU stützt seinen Protest am Bodensee auf mehrjährige
Untersuchungen, wonach eine Abnahme der Fischfangerträge bei
steigenden Kormoranbeständen nicht zu belegen sei. Im Gegenteil: Je
mehr Kormorane überwinterten, desto mehr Bodensee-Felchen wurden
gefangen. Lediglich der Winter 2003/04 bildete hier eine Ausnahme.
"So gesehen ist es wenig erstaunlich, dass erhebliche
fischereiwirtschaftliche Schäden durch den Kormoran bisher nicht
nachgewiesen werden konnten", bilanzierte NABU-Vogelschutzexperte
Markus Nipkow. Die Populationen der Fische und der Kormorane werden
beide vor allem durch das Nahrungsangebot und die Qualität des
Lebensraumes gesteuert. Da Kormorane überwiegend aus Fischereisicht
uninteressante Weißfische fangen, käme dies den für die Fischerei
wichtigen Arten zugute. Die Abschüsse von Kormoranen würden für die
Ziele der Fischwirtschaft nahezu wirkungslos bleiben. Auf die
Vogelbestände im EU-Vogelschutzgebiet, wie z.B. die hier gemeinsam
überwinternden Schellenten, könnten sich die massiven jagdlichen
Störungen sehr negativ auswirken.

Der NABU weist darauf hin, dass Abschüsse des Kormorans nach der
EG-Vogelschutzrichtlinie nur unter strengen Ausnahmebedingungen
erlaubt sind. Birdlife International, der Dachverband des NABU, hat
erst kürzlich mit FACE, dem Dachverband der europäischen
Jagdverbände, eine gemeinsame Stellungnahme zum Kormoran
verabschiedet. Darin betonen beide Organisationen, dass letale
Maßnahmen (Abschuss) den Nachweis "erheblicher Schäden in der
Fischwirtschaft" durch die Vögel voraussetzen. Denn nach wie vor
handele es sich auch beim Kormoran um eine geschützte Vogelart. Beide
Verbände sprechen sich klar gegen eine europaweit organisierte
Bestandsreduzierung sowie gegen eine Aufnahme des Kormorans in die
Liste der in der EU jagdbaren Vogelarten aus.

Die offizielle NABU-Stellungnahme zum Vergrämungsabschuss am
Bodensee-Untersee, die das RP am 7.8.2008 erhalten hat, sowie die
gemeinsame Stellungnahme von BirdLife International und FACE zum
Kormoran können Sie unter www.NABU.de einsehen.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de und www.NABU-BW.de

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6347
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
Dr. Walter Caroli, stellvertretender Landesvorsitzender NABU
Baden-Württemberg, Tel. 07821-38288, mobil: 01520-1965665
Dr. Markus Nipkow, Referent für Ornithologie und Vogelschutz,
NABU-Bundesgeschäftsstelle, Tel. 030-284984-1620


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