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ots.Audio: Entwöhnungsbehandlung - ein Weg aus der Sucht

Geschrieben am 04-08-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Alkohol, Medikamente, Drogen - Millionen Menschen in Deutschland
sind davon abhängig. Ein Weg aus der Sucht kann eine
Entwöhnungsbehandlung sein. Was eine Entwöhnungsbehandlung ist und
wie man sie beantragt, darüber sprechen wir heute mit Ulrich Theil,
stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Bund:

Herr Theil, Menschen, die von Alkohol oder anderen Drogen abhängig
sind, können über die gesetzliche Rentenversicherung eine so genannte
Entwöhnungsbehandlung machen. Was kann man sich darunter vorstellen?
O-Ton 30 sec: Unsere Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen
sollen den Betroffenen helfen, abstinent, also enthaltsam in Bezug
auf Alkohol, Medikamente oder Drogen zu werden und - was uns sehr
wichtig ist - zukünftig auch abstinent zu bleiben.
Unser Rehabilitationsziel ist eine möglichst dauerhafte
Wiedereingliederung des Versicherten in sein soziales Umfeld, also in
Arbeit, Beruf, Familie und Gesellschaft.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um so eine Behandlung zu
bekommen?
O-Ton 45 sec: Der Betroffene muss Versicherter der gesetzlichen
Rentenversicherung sein. Hier ist es ausreichend, wenn in den letzten
zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate mit
Pflichtbeiträgen belegt sind oder eine Wartezeit von fünf Jahren
erfüllt ist. Er sollte sich bereits mit seiner Sucht
auseinandergesetzt und auch von sich aus eine Suchtberatungsstelle
aufgesucht haben und er muss die Absicht haben, von der Sucht
loszukommen. Es muss schließlich ein Antrag gestellt werden, dem
unbedingt ein Sozialbericht der Suchtberatungsstelle sowie ein
aktueller Befundbericht, beigefügt sein müssen.

Für diese besondere Form der Rehabilitation bietet die Deutsche
Rentenversicherung spezialisierte Fachkliniken an. Wer trägt die
Kosten einer Entwöhnungsbehandlung?
O-Ton 45 sec: Der Rentenversicherungsträger trägt alle Kosten im
Zusammenhang mit der Entwöhnungsbehandlung für Reise, Unterkunft,
Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und
medizinische Anwendungen. Wer stationär in einer Klinik untergebracht
ist, muss maximal 10 Euro pro Kalendertag und das längstens für 42
Tage im Kalenderjahr, zuzahlen. Zuzahlungen, die bereits bei einer
anderen Rehabilitation oder Krankenhausbehandlung geleistet wurden,
werden angerechnet. Bei geringem Einkommen, kann eine teilweise oder
vollständige Befreiung von der Zuzahlung erfolgen.

Wo kann man sich zu diesem Thema beraten lassen?
O-Ton 48 sec: Eine umfassende Beratung rund um diese
Rehabilitationsleistung bieten wir in unseren bundesweiten
wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen
Rentenversicherung an. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind
auch Servicestellen für Rehabilitation, die auch in
trägerübergreifenden Fragen zu Rehabilitationsleistungen informieren
und helfen. Alle Adressen findet man auf unserer Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten Servicetelefon
der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können
Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.

Danke schön Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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