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WAZ: Verteilung von Geldauflagen - Hohe Verantwortung. Kommentar von Norbert Robers

Geschrieben am 21-07-2008

Essen (ots) - Als die Angeklagten im so genannten
Mannesmann-Verfahren im November 2006 zur Zahlung von Geldauflagen
über insgesamt 2,3 Millionen Euro verurteilt wurden, ahnte wohl noch
niemand, welch Segen dieses Urteil für die Deutsche Flug-Ambulanz,
für das Solinger Kinder-Therapiezentrum, für den Kölner
Rollstuhl-Club und mehrere dutzend weitere gemeinnützige
Organisationen bedeuten würde. Das Düsseldorfer Landgericht hatte sie
unter tausenden Bewerbern als Begünstigte ausgewählt - die meisten
von ihnen werden es als eine Art Lottogewinn gefeiert haben.
Die Summen, über die die Staatsanwälte und Richter bei der in
Deutschland seit rund 30 Jahren gängigen Geld-Verteilung verfügen,
lassen aufhorchen. Weil damit latent der Verdacht einer möglichen
Bevorzugung von Einrichtungen im Raum steht, zu denen die
juristischen Wohltäter möglicherweise eine Beziehung pflegen. Dieser
hohen Verantwortung, inklusive der permanenten Gefahr entsprechender
Vorwürfe, müssen sich die Richter stellen - bislang gibt es keinen
Anlass, dieses bewährte und karitative Verfahren zu ändern.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
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Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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