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ots.Audio: Das Netz für alle Fälle: Die wichtigsten Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Geschrieben am 14-07-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Im Interview: Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der
Deutschen Rentenversicherung Bund:

Herr Theil, die Erwerbsminderungsrente ist für Leute gedacht, die
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr voll arbeitsfähig sind.
Was heißt das genau?
O-Ton, 29 sec.:
"Allgemeiner Arbeitsmarkt heißt, dass sämtliche
Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen. Es kommt
also nicht mehr wie früher darauf an, welchen Beruf der Versicherte
erlernt und ausgeübt hat. Auch spielt es keine Rolle mehr, ob eine
andere Tätigkeit zumutbar ist. Diesen Berufsschutz gibt es aufgrund
von Vertrauensschutzregelungen nur noch für Versicherte, die vor dem
2. Januar 1961 geboren sind."

Wann ist man denn erwerbsgemindert und bekommt eine Rente?
O-Ton, 54 sec.:
"Versicherte, die noch mindestens drei, aber weniger als sechs
Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung. Diese ist nur halb so hoch wie eine Vollrente, aber
diese Rentner können und sollen im Rahmen ihres bestehenden
Leistungsvermögens eine Teilzeitarbeit ausüben. Versicherten, die
nach der medizinischen Beurteilung nur noch weniger als drei Stunden
täglich arbeiten können, steht eine Rente wegen voller
Erwerbsminderung zu. Übrigens haben auch Versicherte, die zwar noch
zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, denen aber
kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann,
Anspruch auf die volle Rente. Wer täglich sechs Stunden und mehr auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, erhält keine Rente."

Wie läuft das Antragsverfahren und welche Voraussetzungen müssen
erfüllt sein?
O-Ton, 45 sec.:
"Zunächst muss ein Antrag gestellt werden, denn dann beginnt das
Prüfverfahren bei der Rentenversicherung. Weiterhin müssen
versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt
sein. Die medizinischen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn wegen
Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden täglich
in allen Berufen des allgemeinen Arbeitsmarktes gearbeitet werden
kann. Daneben muss man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der
Erwerbsminderung mindestens drei Jahre pflichtversichert gewesen sein
und insgesamt für mindestens fünf Jahre bereits Beiträge eingezahlt
haben."

Das klingt alles ganz schön kompliziert. Wo findet man Rat und
Hilfe?
O-Ton, 37 sec.:
"Wir empfehlen, sich bei dieser Antragstellung von unseren
fachkundigen Mitarbeitern der wohnortnahen Auskunfts- und
Beratungsstellen kostenlos beraten und helfen zu lassen. Dort und
auch beim bundesweiten kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000
4800 kann man weitere Auskünfte zum Antragsverfahren, zur Rentenhöhe
und zur medizinischen Beurteilung bekommen. Im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de informieren wir rund um die Uhr."

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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