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Situation verschärft: Kartellrechtliche Haftung von Wirtschaftsverbänden / Neues Vergleichsverfahren in Kartellfällen verunsichert Industrie und Verbände

Geschrieben am 04-07-2008

Bonn / Brüssel (ots) - Verbände können in vielfältiger Weise mit
dem deutschen und europäischen Kartellrecht in Konflikt geraten. Ihre
Haftung in diesen Fällen hat sich durch Rechtsänderungen aus den
Jahren 2003 und 2004 und durch behördliche Maßnahmen aus jüngerer
Zeit deutlich verschärft. Aktuell soll ein neues Vergleichsverfahren
die Schlagzahl von Ermittlungen der Kartellbehörden erhöhen.

Die Europäische Kommission hat ein Vergleichsverfahren in
Kartellfällen eingeführt, durch das Kartellsachen nun mit Hilfe eines
vereinfachten Verfahrens behandelt werden können. Im Rahmen dieses
Verfahrens optieren die Parteien nach Einsichtnahme in die
Kommissionsakte dafür, ihre Beteiligung an einem Kartell einzuräumen
und die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Im Gegenzug kann die
Kommission die gegen die Parteien verhängte Geldbuße um 10 Prozent
reduzieren. Die Vergleichsverfahren sollen zur Vereinfachung der
Verwaltungsverfahren beitragen und könnten die Anzahl der
Rechtsstreitigkeiten in Kartellsachen vor den Europäischen
Gerichtshöfen verringern. Hierdurch würden bei der Kommission
Ressourcen zur Bearbeitung weiterer Fälle frei, heißt es in einer
aktuellen Pressemitteilung der Kommission (Antitrust: Commission
introduces settlement procedure for cartels, Reference: IP/08/1056
vom 30. Juni 2008).

Typisch kartellrechtlich relevante Tätigkeiten von Verbänden, die
nicht unbedingt bereits einen Verstoß gegen kartellrechtliche Normen
darstellen müssen, sind beispielsweise: Meinungs- und
Erfahrungsaustausch zwischen Verbandsmitgliedern über sensible
Marktgegebenheiten (Kapazitäten, Konditionen, Preise und
Preisentwicklungen); Statistische Marktinformationssysteme (Mengen,
Preise, Absatzkanäle); Verbandsempfehlungen zu wettbewerbsrelevanten
Tatbeständen; Verbandsmitteilungen zu erwarteten Preiserhöhungen in
der Branche.

Aus der Presseberichterstattung sind noch weitere Fälle von
Wettbewerbsbeschränkenden oder verhaltenskoordinierenden Aktivitäten
bekannt geworden, zu denen Verbände oft zumindest ein "Forum" geboten
haben, was nach Ansicht des Europäischen Gerichts 1. Instanz bereits
eine eigene Haftung des Verbandes begründen kann. Die Möglichkeit der
Durchgriffshaftung von Mitgliedern für Kartellbußen, die gegen den
Verband verhängt wurden, birgt Probleme. Effektive kartellrechtliche
Compliance in der täglichen Verbandsarbeit beseitigt Unsicherheiten
der Mitglieder und minimiert rechtliche Risiken.

In Kooperation mit der DGVM bieten die Kölner Verbände Seminare
aus aktuellem Anlass ein Tagesseminar zur kartellrechtlichen
Situation von Wirtschaftsverbänden an. Das Seminar findet am 24.
September in Bonn statt, Informationen unter:
http://kartellrecht.verbaendeseminare.de. Das Praxisseminar bietet
Verbänden in kompakter Weise einen Überblick über das komplizierte
Regelwerk des europäischen und des deutschen Kartellrechts und
beleuchtet verbandstypische Problemfelder des Kartellrechts. Zudem
erläutert es die Befugnisse der Wettbewerbsbehörden sowie
Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe.

Weitere Informationen:
Praxisseminar "Kartellrecht für Verbände" am 24. September 2008 in
Bonn:
http://kartellrecht.verbaendeseminare.de

Im Archiv des Verbändereport stehen Fachartikel zum Thema bereit:
www.verbaende.com/fachartikel

Originaltext: DGVM Dt. Ges. Verbandsmanagement e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7415
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7415.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Lietzau
Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V.
(DGVM)
presse@dgvm.de
T: (0228) 93 54 93-40


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