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Südwest Presse: Kommentar zur Sterbehilfe

Geschrieben am 30-06-2008

Ulm (ots) - Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch
fordert heraus: Er habe Sterbehilfe geleistet, sagt der Jurist und
entfacht damit eine Debatte. Muss dem Recht auf Leben, dem Recht auf
Sterben nun das Recht auf Tötung folgen?
Beispiele von schwerstkranken Menschen, die sterben wollen, es
alleine aber nicht können, machen die Antwort scheinbar leicht. Zumal
wohl jeder bei der Vorstellung erschaudert, über Jahre an Maschinen
angeschlossen dem Tode entgegenzudämmern. Doch weist das Recht auf
Tötung auch den richtigen Weg?
Die von Kusch in den Suizid begleitete Frau hatte auch Angst vor
einem Leben in einem Pflegeheim. So wollte sie vereinzelte skandalöse
Auswüchse und häufige Lieblosigkeit im Alltag umgehen. Doch kann
Hilfe zum Selbstmord wirklich eine Antwort sein, wenn Einsamkeit,
achtlose Pflege und Schmerzen den letzten Lebensmut rauben? Wie viele
Menschen nicht körperliches Leid, sondern fehlende Menschlichkeit in
die Arme selbst ernannter "Erlöser" treiben könnte, kann keiner
vorhersagen. Doch jeder Einzelne wäre ein Armutszeugnis für dieses
Land.
Wer Sterbeorganisationen und Tötungsmaschinen, wie Kusch sie
propagiert, nicht den Weg ebnen will, muss dem Selbstbestimmungsrecht
von Menschen am Lebensende in verantwortbarem Rahmen Rechnung tragen.
Patientenverfügungen können ein Ausweg sein, Hilfe zum Suizid ist es
nicht.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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