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Gemeinsame Presseerklärung zum Start der Pflegereform am 1. Juli 2008 / Pflegereform bringt Verbesserungen für alle Beteiligten / Pflegeheime werden jährlich geprüft

Geschrieben am 30-06-2008

Hannover (ots) - Mit dem Start der Pflegereform am 1. Juli werden
zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und
Pflegekräfte wirksam. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung
Niedersachsen (MDKN) und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
stellten die Neuerungen in der Pflegeversicherung heute im Rahmen
einer gemeinsamen Pressekonferenz in Hannover vor. "Die Leistungen
werden schrittweise erhöht - im Bereich der häuslichen Pflege, aber
auch für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich.
Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende
Pflegeberatung geben", erklärte KKH-Vorstandsmitglied Rudolf Hauke.

Das Pflegegeld in der Pflegestufe I erhöht sich von derzeit 205
Euro schrittweise auf 235 Euro im Jahr 2012. In der Pflegestufe II
klettert der Betrag von derzeit 410 Euro auf dann 440 Euro. In der
Pflegestufe III steigt das Pflegegeld im gleichen Zeitraum von 665
auf 700 Euro. Die verbesserten ambulanten und stationären Leistungen
sowie die Erhöhung des Pflegegeldes gehen mit einer Steigerung des
Beitragssatzes um 0,25 Prozent einher. Eltern zahlen ab dem 1. Juli
1,95 Prozent ihres Bruttogehalts in die Pflegeversicherung, für
Kinderlose steigt der Beitragssatz auf 2,20 Prozent.

Die Reform verbessert die Qualität der Pflege. Sie macht die
erbrachten Leistungen der Einrichtungen transparent und besser
vergleichbar. Der Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen
wird gestärkt und so eine quartiersbezogene und an den Bedürfnissen
der hilfebedürftigen Menschen ausgerichtete Versorgung und Betreuung
ermöglicht.

Hauke kritisierte allerdings, dass die Pflegereform keine
dauerhafte Finanzsicherheit schaffe: "Ein Finanzausgleich zwischen
gesetzlicher und privater Pflegeversicherung ist ebenso unverzichtbar
wie der Aufbau eines Kapitalstocks als Demografiereserve." "Die vom
Gesetzgeber beschlossenen Neuregelungen zur Pflegereform bedeuten für
den Medizinischen Dienst eine erhebliche Ausweitung seiner Aufgaben",
erklärte MDKN-Geschäftsführer Jürgen Vespermann.

MDKN und Pflegekassen wollen den Prüfaufwand so gering wie möglich
halten. Die meisten Leistungsbezieher mit "erheblichem allgemeinem
Betreuungsbedarf", zum Beispiel Menschen mit Demenz, werden ohne
zusätzliche MDK-Begutachtung auskommen. Alle, die bereits den
Betreuungsbetrag von 460 Euro im Jahr erhalten, bekommen ab dem 1.
Juli automatisch 1.200 Euro. Der erhöhte Betrag von 2.400 Euro muss
aber bei der Pflegekasse beantragt werden. Kann die Pflegekasse
anhand der Aktenlage selbst entscheiden, ist keine MDK-Begutachtung
erforderlich. Bei Neuantragstellern, die schon eine Pflegestufe
haben, kann bei ausreichender Aktenlage gegebenenfalls auf eine
Begutachtung verzichtet werden. Ansonsten ist eine Begutachtung im
häuslichen Umfeld notwendig. Das gilt auch für Neuantragsteller ohne
Pflegestufe.

Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen

Bis Ende 2010 sollen alle rund 2.600 in Niedersachsen zugelassenen
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vom MDKN geprüft
werden. Ab 2011 schreibt der Gesetzgeber vor, dass der MDKN die
Einrichtungen jährlich prüfen muss. Bisher wurde im Schnitt alle fünf
Jahre geprüft.

"Unsere Aufgabe ist es, die Prüfungen in erster Linie auf den
Pflegezustand und die Ergebnisqualität zu beziehen", erklärte
Vespermann. Die Prüfungen in Heimen erfolgen grundsätzlich
unangemeldet. Die Kosten für Wiederholungsprüfungen zahlen die Heime
künftig selbst. Wenn die Einrichtungen eine Zertifizierung durch
einen anderen Prüfer vorlegen, kann der Prüfumfang des MDK verringert
werden. Für die Ergebnisprüfung ist allerdings nur der Medizinische
Dienst zuständig.

Die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen müssen künftig
veröffentlicht werden, und zwar so, dass sie von Laien verstanden
werden können. Die Kriterien der Veröffentlichung sollen bis zum 30.
September 2008 vereinbart werden. Verkürzte Begutachtungszeiten
Änderungen sieht die Reform auch bei den Bearbeitungsfristen vor. Wer
ab 1. Juli einen Pflegeantrag stellt, soll innerhalb von fünf Wochen
einen schriftlichen Leistungsbescheid der Pflegekasse in den Händen
halten.

Originaltext: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6524
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6524.rss2

Pressekontakt:
KKH - Die Kaufmännische
Pressesprecherin: Daniela Friedrich
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Telefon: 0511 2802-1610
Fax: 0511 2802-1699
E-Mail: presse@kkh.de
Internet: www.kkh.de

MDK Niedersachsen
Unternehmenskommunikation
Martin Dutschek
Hildesheimer Straße 202
30519 Hannover
E-Mail: martin.dutschek@mdkn.de
Internet: www.mdk-niedersachsen.de
Telefon 0511 8785-1110
Fax 0511 8785-91001


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