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SoVD: Pflegereform macht die Qualität der Pflege transparenter - Beschäftigte erhalten Rechtsanspruch auf Pflegezeit

Geschrieben am 30-06-2008

Berlin (ots) - Zum Inkrafttreten der Pflegereform am 1. Juli
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Pflegereform bringt für die Pflegebedürftigen eine ganze Reihe
von Verbesserungen. Es gibt mehr Geld für Pflegebedürftige mit Demenz
und insgesamt etwas höhere Leistungen der Pflegeversicherung.

Es ist eine entscheidende Verbesserung, dass künftig die
Qualitätsberichte der Pflegeheime und Pflegedienste in verständlicher
Form veröffentlicht werden müssen. Damit können sich Pflegebedürftige
und ihre Angehörigen leichter über die Qualität eines Heims oder
Pflegedienstes informieren.

Auch die Kontrolle von Pflegeheimen und Pflegediensten wird
verstärkt. Die Qualitätsprüfungen werden ab dem 1. Juli 2008 in der
Regel unangemeldet durchgeführt. Ab 2011 wird jede Einrichtung einmal
im Jahr kontrolliert. Für die verschärften Kontrollen hat sich der
SoVD seit Jahren eingesetzt, um den Schutz der Pflegebedürftigen zu
verbessern.

Eine wichtige Neuregelung für Berufstätige, die sich um die Pflege
Angehöriger kümmern, ist der Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit. Die
Pflegezeit schafft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals
die Möglichkeit, sich für die Pflege von Angehörigen bis zu sechs
Monate von der Arbeit freistellen zu lassen. Wer die Pflegezeit in
Anspruch nehmen will, braucht hierfür nicht die Zustimmung des
Arbeitgebers. Die Weiterversicherung in der gesetzlichen Renten-,
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist sehr gut geregelt.

Leider gilt die Pflegezeit nur in Betrieben mit mehr als 15
Beschäftigten. Das SoVD-Konzept für die Pflegezeit sah vor, dass die
Regelung unabhängig von der Betriebsgröße für alle Beschäftigten
gilt. Hierfür werden wir uns weiterhin einsetzen. Die Pflegezeit ist
ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wie die
Elternzeit sollte auch die Pflegezeit für alle Beschäftigten gelten.

Alle Neuregelungen zur Pflegereform und zur Pflegezeit finden Sie
in den Sozial-Infos des SoVD auf der Internetseite www.sovd.de
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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