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DStGB: Bund entlastet sich auf Kosten der Kommunen bei Hartz IV

Geschrieben am 27-06-2008

Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnt
den Bund vor neuen Belastungen der Kommunen. Bund und Länder haben im
Vermittlungsverfahren verabredet, die Bundesbeteiligung an den
Unterkunftskosten des SGB II (Hartz IV) dauerhaft zu Gunsten des
Bundes zu verändern. "Mit dieser Verabredung werden die Kommunen
allein im Jahr 2009 mit 400 Millionen Euro zusätzlich belastet.
Rechnet man die Schlechterstellungen aus dem Jahr 2008 hinzu, fehlen
den Kommunen 1,5 Milliarden Euro", erklärte das Geschäftsführende
Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg.

Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Kosten für Unterkunft
und Heizung im SGB II mit derzeit 29,1 % pro Jahr. Über 70 Prozent
tragen die Kommunen. Bei einer fairen Lastenteilung müsste auf die
tatsächlich entstehenden Kosten abgestellt werden. Obwohl die Zahl
der Leistungsempfänger rückläufig ist, steigen die Ausgaben rapide
an, weil insbesondere die Energiekosten (Heizung und Strom)
explodieren.

Die Kostenbeteiligung des Bundes soll nun aber so geregelt werden,
dass nicht die tatsächlichen Kosten entscheidend sind, sondern die
Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Per gesetzgeberischem "Handstreich"
soll nunmehr diese für die Kommunen nachteilige Regelung auf Dauer
festgeschrieben werden.

Für den DStGB ein nicht akzeptabler Vertrag zu Lasten Dritter. Das
Verfahren zeigt einmal mehr, wie dringend notwendig es wäre, die
Kommunen am Vermittlungsverfahren zu beteiligen, wenn es um ihre
Angelegenheiten geht.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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