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Allg. Zeitung Mainz: Regelung überfällig

Geschrieben am 26-06-2008

Mainz (ots) - Stefanie Widmann zum Patientenwillen

Moderne Medizin ist ein Segen - sie hat die Lebenserwartung der
Menschen in den vergangenen Jahren rasant in die Höhe schnellen
lassen. Moderne Medizin kann aber auch Angst machen: Wer einmal -
vielleicht bei einem Angehörigen - erlebt hat, wie selbst in
hoffnungslosen Fällen Leid mit viel Technik verlängert wird, denkt
schon intensiv über seine eigene Endlichkeit nach und das, was alles
auf ihn zukommen könnte. Zehn Millionen Patientenverfügungen in
Deutschland zeigen, wie sehr das Thema den Einzelnen bewegt. Trotzdem
wird über die Gültigkeit eines solchen Schriftstückes seit Jahren
heftig diskutiert. Und darüber, wie viel Selbstbestimmungsrecht man
einem Menschen zugestehen sollte. Eine ethisch-moralische Frage, die
- zum Teil über Parteigrenzen hinweg - den Bundestag spaltet, ähnlich
wie vor wenigen Monaten die Stammzellenregelung. Darf auf Wunsch des
Patienten eine Behandlung nur beendet werden, wenn sie einen
"irreversiblen tödlichen Verlauf" angenommen hat, oder hat der Mensch
auch in Fällen, in denen dies nicht definitiv geklärt ist, das Recht
zu entscheiden, unter welchen Umständen er künstlich am Leben
gehalten wird oder nicht? Dabei geht es, wenn auch durch die
Hintertür, um das Thema Sterbehilfe, das macht die Entscheidung so
brisant. Trotzdem, die Bürger haben ein Recht darauf, zu wissen, ob
und unter welchen Bedingungen ihr Wille für ihre Behandlung zwischen
Leben und Tod akzeptiert wird. Eine gesetzliche Regelung tut Not.
Nach fünfjährigen Diskussionen muss eine Entscheidung her, so oder
so, und das so schnell wie möglich.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
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Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
crossmedia@vrm.de


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