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Bei Änderung der Arbeitszeiterfassung droht Bürokratielawine

Geschrieben am 26-06-2008

Berlin (ots) - "Die mit der Organisationsreform der
Unfallversicherung geplante Pflicht zur individuellen
Arbeitszeiterfassung löst eine neue Bürokratie- und Kostenlawine in
den Betrieben aus. Es gibt keinen Grund, von der bewährten
Pauschalregelung abzuweichen." Dies erklärte der Präsident des
Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, zur
heutigen Behandlung des Themas im Deutschen Bundestag.

Der Mittelstandspräsident wies darauf hin, dass es
Kleinstunternehmen nicht zugemutet werden könne, aufwendige
Zeiterfassungssysteme zu installieren. Die bisherige Praxis, dass vor
allem Kleinbetriebe ihre Arbeitszeiten pauschal an die
Berufsgenossenschaften melden, habe sich bewährt. "Die geplante
Neuregelung stößt dem Vernehmen nach selbst bei der Gesetzlichen
Unfallversicherung auf Ablehnung", so Ohoven.

Die Arbeitszeiten der Betriebe werden von den
Berufsgenossenschaften erfasst, weil die Beschäftigten je nach
Tätigkeit in verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt werden. An den
Gefahrenklassen bemisst sich die Höhe der Beiträge zur Gesetzlichen
Unfallversicherung, die der Arbeitgeber entrichten muss.

Originaltext: BVMW
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Pressekontakt:
BVMW Presse
Eberhard Vogt
Tel.: 030 / 53 32 06 20
E-Mail: presse@bvmw.de
Web: www.bvmw.de


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