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Hüppe: Gesetzentwurf zur Patientenverfügung gefährdet Menschen mit Behinderungen

Geschrieben am 26-06-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Ersten Beratung des
Gesetzentwurfes der Abgeordneten Stünker, Kauch und Jochimsen zur
Patientenverfügung erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Sollte der heute debattierte Entwurf Gesetz werden, wäre dies eine
Gefährdung des Lebens von Menschen mit Behinderungen, insbesondere
Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung.

Denn der Entwurf regelt nicht nur den seltenen Fall, in dem
tatsächlich eine gültige Patientenverfügung vorhanden und anwendbar
ist. Vielmehr regelt er den in der Realität weitaus am häufigsten
Fall, in dem keine Patientenverfügung anwendbar ist, weil entweder
gar keine Patientenverfügung exisitert oder ihre Festlegungen auf die
konkrete Behandlungssituation nicht zutreffen.

Insbesondere Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung werden
in der Regel keine Patientenverfügungen errichten.

Dass Patienten generell meist keine Patientenverfügung haben,
zeigen die Erfahrungen gerade dort im Ausland, wo
Patientenverfügungen gesetzlich geregelt sind. In Österreich, wo das
Patientenverfügungsgesetz seit zwei Jahren in Kraft ist, sind bei
Rechtsanwalts- und Notariatskammern knapp 100 verbindliche
Patientenverfügungen registriert. In USA, wo seit 1990 ein
Patientenverfügungsgesetz besteht, hat nicht einmal jeder fünfte
überhaupt eine Patientenverfügung.

Der Stünker-Gesetzentwurf sieht für diesen Fall vor, dass der
Betreuer aufgrund des von ihm zu ermittelnden mutmaßlichen Willens
des Betreuten entscheidet, ob er in eine ärztliche Maßnahme
einwilligt oder sie untersagt. Besteht aber zwischen Arzt und
Betreuer "Einvernehmen" über den Willen des Patienten, so kann nach
dem Stünker-Entwurf eine Behandlung ohne vormundschaftsgerichtliche
Kontrolle abgebrochen werden, auch "wenn die Maßnahme medizinisch
angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute
auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt
oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden
erleidet".

Es ist sehr konkret zu befürchten, dass dieser Weg bei Menschen
ohne Patientenverfügung, und gerade bei Menschen mit sogenannter
geistiger Behinderung zur Regel wird, falls sich der Stünker-Entwurf
durchsetzen sollte.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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