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Bernhardt/Dautzenberg: Risikobegrenzungsgesetz schafft Transparenz für Investoren, Unternehmen und Kreditnehmer

Geschrieben am 25-06-2008

Berlin (ots) - Zur heutigen Verabschiedung des
Risikobegrenzungsgesetzes im Finanzausschuss und zur bevorstehenden
2./3. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag am 27. Juni
2008 erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und der Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB:

Mit dem Risikobegrenzungsgesetz stärken wir die Rechte von
Unternehmen im Umgang mit Finanzinvestoren. So verbessern wir die
Transparenz und Information für Investoren und Unternehmen und
schaffen eine schärfere Beobachtung bestimmter Vorgänge durch die
Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig stärken wir die Kreditnehmer und
schützen sie vor den negativen Folgen von Kreditverkäufen.

Im Gesetzgebungsverfahren konnten wir bei den Regelungen für das
sogenannte Acting in Concert konkretere Regelungen erreichen, die
allen Marktteilnehmern größere Rechtssicherheit bringen. Namensaktien
werden wieder ihrem Namen gerecht, in Zukunft sollen die wahren
Inhaber der Namensaktien eingetragen werden. Für nicht börsennotierte
Unternehmen führen wir eine ausgewogene Informationspflicht an die
Mitarbeiter ein, wenn Investoren das Unternehmen übernehmen wollen.
Dabei werden die Rechte der Unternehmen bei den Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen angemessen geschützt.

Mit dem Risikobegrenzungsgesetz verbunden ist auch eine
Neuregelung der Kreditverkäufe. Hier haben wir insbesondere durch die
Einführung der Sicherungsgrundschuld den Sorgen der Kreditnehmer vor
Kreditverkäufen gesetzlich vernünftig begegnen können. Künftig können
die sich aus einem Sicherungsvertrag ergebenden Einreden gegen die
Grundschuld auch jedem Erwerber entgegengehalten werden. Der
gutgläubige Erwerb bei Sicherungsgrundschulden wird ausgeschlossen.
Zugleich verlangen wir von den Kreditinstituten Informationen
gegenüber dem Kreditnehmer bei Abschluss des Kreditvertrags, bei
Verkauf des Kredits an einen Dritten und bei Auslaufen des Kredits.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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