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Rheinische Post: Kommentar: Das WestLB-Urteil

Geschrieben am 19-06-2008

Düsseldorf (ots) - Das Landgericht Düsseldorf stellte Jürgen
Sengera ein denkbar schlechtes Zeugnis als Manager aus. Der
WestLB-Chef habe bei der Übernahme des Fernseh-Verleihers Boxclever
seine Pflichten massiv verletzt, weder Bücher noch Risiken
ausreichend geprüft und sich unter Zeitdruck setzen lassen. An den
Stammtischen der Republik wird man kaum verstehen, warum Sengera
dennoch mit einem Freispruch davonkommt. Doch im deutschen
Rechtsstaat ist es nicht Aufgabe der Gerichte, einen Angestellten
wegen schlechter Leistung zu verurteilen. Eine Verurteilung wegen
Untreue setzt voraus, dass der Angestellte seinem Betrieb bewusst
schaden wollte. Und genau diesen Beweis konnte die Staatsanwaltschaft
nicht führen. Sengera, so ist das Gericht überzeugt, habe der WestLB
nicht schaden wollen.
Damit ist das Urteil vor allem eins: eine Ohrfeige für die
Staatsanwaltschaft. Sie hat es auch in der Monate langen Verhandlung
nicht vermocht, Beweise für ihren schweren Vorwurf zu liefern. Sie
hat also Sengera vor Gericht gebracht, seinen Ruf beschädigt und ihn
einer Vorverurteilung ausgesetzt, obwohl die Beweislage zu dünn war.
Das war mindestens schlechte Arbeit, wenn nicht Anbiederung an den
Zeitgeist, der Manager an sich für kriminell hält.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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